Erbschaftsteuer, bzw. keine Erbschaftsteuer neu gedacht.
Ich hatte gerade eine (vermutlich) neue Idee zu dem Thema. Durch eine positive Bewertung zu einer uraltenFrage zur Erbschaftsteuer habe ich die nochmal angesehen und plötzlich hatte ich eine Idee (ich weiß blindes Huhn usw.).
Ein gute Argument gegen die Erbschaftsteuer ist der Hinweis, "das hat der Erblasser ja schon mal versteuert" was bezüglich angespartem Einkommen und den Zinsen/Dividenden darauf ja auch richtig ist.
Aber die Kursgewinne bei Aktien natürlich nicht, denn die werden, ebenso wie Immobiliengewinne, erst bei einem Verkauf fällig.
Wie wäre es, wenn man die Erbschaftsteuer völlig wegfallen ließe, aber die Übertragung auf einen neuen Eigentümer wie einen Verkauf ansehen würde?
Also am Beispiel:
Da vererbt ein fleissiger, erfolgreicher Mensch, eine Villa im Wert von 5 Mio., die er mal vor 20 Jahren für 2 Mio gekauft hat. 3 Millionen Aktienvermögen, Ankauf eine 1 Mio.
dann noch 500.000,- auf Bankkonten.
OK Bankguthaben aus versteuertem Geld. Wertsteigerung Haus 3 Mio., Wertsteigerung Aktien 2 Mio.
Er würde 5 Mio zu versteuern haben. Natürlich jetzt nicht die volle Keule der Einkommensteuertabelle, sondern irgeneine Regelung ähnlich der "Fünftelregelung" z. B. eine "Zehntelregelung" oder eine andere Begünstigung, mit der Einkommensteuererklärung des letzten Einkommensbesteuerungsjahrs für ihn.
Zu zahlen hätten natürlich die Erben, egal welches Verhältnis zum Verblichenen. Und damit freie Wahl das ererbte zum Teil zu verkaufen (dann z. B. 20 % Rabatt), oder Streckung auf 5-10 Jahre (wäre beim Gesetz noch zu verhandeln).
Alle Einzelbedingungen wären natürlich zu überlegen. Es ginge mir um das System.
Wir kämen weg von Ehefrau/Kider fast steurfrei, Ziehsohn/Ziehtochter bei kinderlosen ggf. sehr hoch besteuert und deshalb gelegentlich Erwachsenenadoptionen, nur um den Betrieb/das immobilienvermögen nicht völlig zu zerstören, zu einer Regelung, wo wir die Sache an den Status/das Einkommen des Erblassers binden.
Wer nun sagt, das ist aber dann auch ungerecht, völlig Fremde zu behandeln wie Kinder, den köönnte man noch damit beruhigen, dass bei der Übertragung die Regeln aus anderen Gesetzen Gelten. Alos Übertragung (Verkauf) von Grundstücken unter Verwandten in gerade Linie grunderwerbsteuerfrei usw..
3 Antworten
Ja sicher gibt es tausend Möglichkeiten wie man es besser machen kann. Aber danach geht es nicht. Es geht danach was Lobby-Organisationen wollen. Was auf den Bürger als Steuerzahler zukommt interessiert niemanden.
Wen wundert es da, das viele keine Lust mehr haben zu arbeiten. Schließlich muss man alles 4-6x versteuern.
Gerade Deine Betrachtung ist fehlerhaft, was Immobilien und Aktiengewinne betrifft. Weil bewertet wird, ohne das Gewinne realisiert werden. Was nutzt einem eine vermeintliche Wertsteigerung einer Immobilie, wenn man diese Wertsteigerung nur auf dem Papier/virtuell hat und nicht in bar.
Ist halt die alte Betrachtung eines Jahres, wieviel der Mensch mehr hat und was er davon abgeben soll.
Ich muste z. B. in meinem Erwerbsleben, meine Rentenversicherungsbeiträge versteuern (es wurde ja mein Brutto Lohn versteuert). Heute muss ich noch einmal Steuern auf meine Brutto-Rente zahlen.
Hätte ich damals die Wahl gehabt, diese doppelten Steuern zu vermeiden, hätte ich es war genommen. Nein ich habe mein verdiehntes Geld gar nicht in die Hände bekommen. Der Staat hat sich sogleich bedient.
1976 war da gar nix in irgendwelche Tabellen eingearbeitet. Steuerlich abzugsfähig auch nur wenn man EST-Erklärung gemacht hat.
Wertsteigerung bei nicht verkauften Aktien ist doch nur eine Wertsteigerung auf dem Papier am 31.12. Bar realisiert hat man da doch gar nix. Das merkt man falls man die Aktien am 2.1. verkauft, zumal ein Verkauf ja auch Gebühren kostet.
Auf mein Aktienpaket 6000DM in den 80ern erworben, durfte ich so jedes Jahr Steuern zahlen um am Ende einen Verlust zu haben von mehren tausend DM.
Nie wieder habe ich sowas gemacht. Nein das ist nur Abzocke.
Die Erststeigerungen bei Aktien (wie bei Immobilien) werden immer erst beim Verkauf realisiert und versteuert.
Da war es nur früher anders. Da war man nach einem Jahr bei Aktien steuerfrei.
Auf mein Aktienpaket 6000DM in den 80ern erworben, durfte ich so jedes Jahr Steuern zahlen um am Ende einen Verlust zu haben von mehren tausend DM.
Das erschließt sich mir nicht. Auf Basis welcher Vorschrift soll das erfolgt sein?
*Zu zahlen hätten natürlich die Erben, egal welches Verhältnis zum Verblichenen*
Alleine mit diesem Satz, finde ich die jetzige gesetzliche Regelung extrem viel besser und gerechter.
Die eigenen Kinder und Partner sollten immer extrem bevorzugt werden.
Dann kann man lieber bei den Erwachsen-Adoptionen einen Riegel vorschieben. Die müssen nun wirklich nicht bevorzugt behandelt werden.
Dann kann man lieber bei den Erwachsen-Adoptionen einen Riegel vorschieben. Die müssen nun wirklich nicht bevorzugt behandelt werden.
Keiner wird sagen, dass er es nur wegen der Erbschaft macht.
Die Adoption von Erwachsen könnte eigentlich auch gleich ganz verboten werden, oder sie einfach bei der Erbschaftssache nicht mehr als Kinder des Erblassers anerkennen.
Hi!
Wie ist es momentan in Deutschland?
Die Politik hier in Österreich schaut sich ja vieles ab von Euch. :-)
Wenn ich zB. Haus und Konten erbe, als Kind (ca. 1 Mio)
Wieviel müsste ich in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen?
Vielen Dank!!
Österreich kennt die Erbschaftsteuer nciht, das weiß ich, aber einzelne Vorgänge unterliegen u.U. der Einkommensteuer und Immobilien werden auch bei Erbschaft und Schenkung mit eienr ermäßigten Grundeerwerbsteuer von 3,5 % belastet.
Wir haben die Erbschaftsteuer mit vielen Freibeträgen udn Ausnahmen, aber zum Teil mit saftigen Steuersätzen bis 50 % (unter fremden im bereich der Millionenerbe).
Wenn das genannte Haus das Familieneigenheim wäre und nicht besonders groß (als Mar a Lago von TRump würde nicht darunter fallen), wäre es erbschaftsteuerfrei.
Ein vermietetes Haus würde unter die Freibetragsregelung fallen. 400.000,- pro Elternteil, 500.000,- für Ehegatten usw.
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_(Deutschland)
Mir geht es einfach darum mal eine Steuer die unwirtschaftlich ist (25 % Erhebungskosten) udn wo 80 % der Bescheid auf 0 lauten, die anderen aber richtig Geld einfordern, zu normalisieren.
Na ja die Rentenversicherungsbeiträge waren udn sind, steuerlich abzugsfähig udn über die Vorsorgepauschale auch in in Tabelle eingearbeitet.
Sehr ich in diesem Fall anders. Wenn ich ein Aktienpaket erbe, zahlen ich die Erbschaftsteur auf den aktuellen Wert, also auf den realisierten Gewinn. Nur das eben nicht der Erblasser realisiert hat, aber eben der Erbe.
Ich möchte daher den Schnitt beim Verstorbenen machen, weil das aus meiner Sicht fairer wäre, oder anders gesagt, ich möchte zuerst einmal die nackte Diskussion um Steursätze udn eine erneute "IrgendwieReform" mal auf einen Weg bringen, der da heißt, "Lasst uns die Sache mal von mehreren seiten betrachten, ob es nicht einfach eine völlig andere Sicht geben kann."
Ich möchte einfach weg von unrealistischen Steuersätzen, die zu scheinehen udn Erwachsenenadoptionen führen.