Lebenslanges Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB?

Guten Abend,

ich hoffe mir kann jemand eine Frage beantworten:

Wir haben von meinen Schwiegereltern ein Haus als Schenkung übernommen. Dafür erhielten die Schwiegereltrn ein vorbehaltenes Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB. Dieses Wohnrecht wurde im Grundbuch eingetragen als: beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach Paragraph 428 BGB.

Der Schwiegervater ist mittlerweile verstorben und bei der Schwiegermutter steht eine Heimunterbringung im Raum. Nun kam mein Schwager auf die Idee eine polnische Pflegekraft einzustellen, die dann bei der Schwiegermutter in der Wohnung leben soll um diese zu pflegen. Wir sind damit jedoch nicht einverstanden. Mein Schwager meint aber das die Mutter auch ohne unser Einverständnis eine polnische Pflegekraft in ihren Haushalt mit aufnehmen darf. Alternativ wäre sonst nur noch die Heimunterbringung der Schwiegermutter. Mein Schwager meinte das dann die Mutter zur Finanzierung der Heimunterbringung die Wohnung an Fremde vermieten würde. Das ist aber so nicht möglich da Wasser und Strom nicht getrennt sind. Außerdem bin ich Schwerbehindert und wir wollten die Wohnung der Mutter behindertengerecht umbauen für mich wenn die Mutter mal ins Heim muss bzw. verstorben ist. Wir haben bei uns überall Stufen und Treppen drin.

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Langen

Nun meine Fragen:

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht tatsächlich eine polnische Pflegekraft in ihrer Wohnung aufnehmen ohne unser Einverständnis? ( Schenkung ist nun 11 Jahre her )

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht die Wohnung an Fremde vermieten um die Heimkosten zu finanzieren?

WOHNRECHT, lebenslanges Wohnrecht
Der Wohnrechtsinhaber zahlt seit 10 Monaten keine Miete und lässt jetzt auch noch die Freundin einziehen, muss ich das finanzieren?

Hallo, wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein bestehendes, dingliches Wohnrecht (Grundbucheintrag vorhanden). Eigentümer des Hauses sind ich und mein Mann, Wohnberechtigter der Vater. Mit diesem wurde vor Erwerb des Hauses abgesprochen, dass ein Wohnrecht zugunsten seinerseits eingetragen wird. Dies aber nur, wenn er sich an den laufenden Kosten beteiligt. Diesem wurde durch meinen Vater zugestimmt. Es handelt sich bei diesem Hauserwerb quasi um eine "Rettungsaktion", welche durch enorme Eheprobleme und Trennung meiner Eltern zustande kam. Das Haus wurde unsererseits erworben, damit einerseits mein Vater dort wohnen bleiben kann und mein Mann und ich schon seit längerem nach Eigentum Ausschau gehalten haben. Nun gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig, da mein Vater seit 10 Monaten keine Nebenkosten zahlt und ständig mit einer anderen Ausrede parat steht. Um dem ganzen nun dir Krone aufzusetzen, hat er nun seine neue Lebensabschnittsgefährtin bei sich einziehen lassen, sodass uns nun doppelte Kosten entstehen, da ja noch eine Person dazu gekommen ist, welche nun auch noch fleißig durch uns mitfinanziert wird. Ich habe ihn nun bereits mehrfach darauf angesprochen, eine Zahlung erfolgt weiter keine... Mittlerweile haben wir uns seine Abrechnung der Nebenkosten der Stadt für das Vorjahr angesehn und mit erschrecken festgestellt, dass dieser Mensch einen Eigenbedarf von 5500 kW/h Strom und 125 m3 Wasser für ein Jahr und eine Person hatte. Und da mir langsam aber sicher meine finanziellen Mittel sowie meine Geduld und Lust ausgehen, frage ich hier um Rat. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll und eine "Kündigung" kann ich ja schlecht ausstellen durch das Wohnrecht. Zudem bin ich mit dem Einzug der zweiten Person überhaupt nicht einverstanden, da schon der Eine die mir durch seine Wohnung und deren Nutzung entstehenden laufenden Nebenkosten nicht zahlt. Mittlerweile stehen 110 m3 Wasser sowie 6000 kW/h Strom auf den Zählern und das Jahr ist noch nicht zuende. Weiter kommen die Kosten für Heizung ebenfalls noch hinzu.

erbrecht, WOHNRECHT
Keine Kautionsrückzahlung bei WG-Auszug

Hallo,

Ich bin vor etwas über einem Jahr aus einer zwei Personen WG ausgezogen. Wir waren beide Hauptmieter. Die andere Mitbewohnerin und ich hatten uns zuvor zerstritten, was unter anderem dazu führte, dass sie ihr Zimmer an eine für mich komplett fremde Person untervermietete... Als ich ausgezogen bin, habe ich vom Vermieter die Anweisung erhalten, die von mir anteilig gezahlte Kaution vom Nachmieter auszahlen zu lassen. Dieser hat jedoch nicht auf meine E-Mails geantwortet. Daraufhin habe ich dem Vermieter mitgeteilt, dass ich die Kaution nun von ihm haben möchte - da ja bei Mietparteienwechsel ein neuer Mietvertrag aufgesetzt und daher die alte Kaution eigentlich ausgezahlt werden muss. Dann bekam ich diverse E-Mails meiner Mitbewohnerin und ihrer Untermieterin, dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hätte und sie dafür sorgen würden, dass ich keine Kaution bekäme. In Absprache mit dem Mieterschutzbund habe ich ihre E-Mails ignoriert und auf ein Treffen zur Übergabe mit den Vermietern gewartet. Dieses hat nie bei meiner Anwesenheit stattgefunden, da die Vermieter mir diesbezüglich nichts mitgeteilt haben. Ich habe erst von einer Übergabe etwas mitbekommen, als die Vermieter mir per E-Mail mitteilten, dass meine volle Kaution zur Reparatur diverser Schäden, die ich angeblich hinterlassen hätte, verwendet werden müsse. Der Mieterschutzbund riet mir, nicht darauf einzugehen, da es weder eine Übergabe bei meiner Anwesenheit noch ein Übergabeprotokoll mit meiner Unterschrift gegeben hat und mir auch keine Frist zur Beseitigung der angeblichen Mängel gesetzt worden war. Stattdessen sollte ich ein halbes Jahr warten und dann die Kaution zurückfordern.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich nur gemeinsam mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin meine Kaution zurückfordern kann, da wir beide bis zu meinem Auszug als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen waren. Letzten August hat meine ehemalige Mitbewohnerin sich dazu bereit erklärt, hierzu einer Anwältin ihr offizielles Einverständnis zu geben, allerdings antwortet sie seitdem weder auf Schreiben der Anwältin, noch auf Schreiben von mir. Die Anwältin meint, dass ich - sollte sie weiterhin nicht reagieren - auch gerichtlich gegen meine ehemalige Mitbewohnerin vorgehen und eine "Klage auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft" gegen sie erheben könnte.

Weiß jemand, was genau das ist oder hat jemand Erfahrungen oder andere Ideen? Ich möchte wirklich meine Kaution zurückbekommen und habe Angst, dass die Frist, während deren ich meine Kaution zurückfordern kann, abläuft, ohne dass ich etwas habe tun können. 800 Euro sind für mich als Studentin eine Menge Geld...

Mietkaution, WOHNRECHT, Auszug, Wohngemeinschaft
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
rechte und pflichten bei wohnrecht

mein bruder (hausbesitzer) hat jetzt 3 jahre lang von mir (wohnberechtigter) grundsteuer haftpflicht etc, kassiert. zu unrecht. darf er nicht. steht in urkunde ! ich bin leider zu vertrauensselig zu meiner wohnung gehört ein keller in der schon immer eine heizung ist, der die letzten 3 jahre nie in der nebenkostenabrechnung aufgetaucht ist. jetzt ist er sauer, weil ich die Grundsteuer etc. nicht bezahlen muss jetzt hat er mir rückwirkend diesen keller berechnet. meine wohnung hat jetzt nicht mehr nur 100 !!!! eigentlich hat sie nur 97 (er fordert mich jetzt echt heraus) sondern 113 QM. dieser posten ist angeblich nie in den nebenkosten aufgetaucht, weil er mir das "geschenkt" hat. ha ha ... der hat mir noch nie was geschenkt. ich hab ihm seine terasse an seinem haus, mit meinem Geld belegt, weil er nicht mehr weiß, wo er das geld her bringen soll, hat er an meinem pa appeliert - und ich depp hab gesagt, klar ... ich zahl ihm doch eine terrasse, wenn der arme mann kein geld mehr hat. er hat sich dann ein auto für 30 tausend gekauft. der arme mann kann er die heizkosten quadratmeter mäßig rückwirkend verlangen ? ich wollte eigentlich nichts von ihm geschenkt ? muss ich ihm das rückwirkend bezahlen ? Er will das geld jetzt von mir, weil er stockwütend ist, weil ich keine grundsteuer bezahlen muss. und er jetzt angeblich privatgeld entnehmen muss. ich hab ihm auch eine terrasse geschenkt, soll ich mir das geld jetzt auch wieder zurück holen ? der hat mich beim erbe verarscht, und ich hab trotzdem unterschrieben und dachte ich hab dann meine ruhe und jetzt geht das so weiter. ich will doch eigentlich meine ruhe. aber der fordert mich richtig raus. ich will meine ruhe, aber ich will auch nicht mehr verarscht werden. bei wohnrecht gehört doch die terrasse zum haus und nicht zur wohnung oder ? was soll ich tun wer hat einen rat danke

Rückzahlung, WOHNRECHT
Vermieter veranlasst Wohnungsöffnung durch Polizei,in meiner Abwesenheit, unter falschem Vorwand und die Polizei hat dem Vermieter womöglich noch rein gelassen?

Hallo an alle,

wie der Titel meiner Frage schon erahnen lässt wird es ein wenig kompliziert aber ich bräuchte dringend Hilfe und Rat.

Also mal von Anfang an:

Ich konnte die Miete für April(780€) und Mai (780€) erstmal nicht zahlen.

Am 28.5 fuhr ich in den Urlaub(28.5bis7.6)und überwies am 1.6, 1000€ an meinen Vermieter.Der Betrag ging am 2.6 beim Vermieter ein.

Als ich dann am 7.6 aus dem Urlaub zurück kam waren 2 Schreiben von meinem Vermieter in meinem Briefkasten.

Schreiben Nr.1 war eine Ankündigung für eine kontrollablesung der wasserzähler für 5.6,da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Betriebskostenabrechnung 2021 gab (ich habe ein Guthaben von über 700€ aus der Betriebskostenabrechnung 2021, von denen ich bisher 390 noch nicht zurück bekam), der Brief war datiert auf 25.5, obwohl ich am 28.5 meinen Briefkasten leerte und das Schreiben noch nicht in meinem Briefkasten war. Der Vermieter wohnt quer gegenüber und wirft seine Briefe persönlich ein.

Schreiben Nr.2 war die fristlose Kündigung, vom 2.6.

Als ich dann hoch ging zu meiner Wohnung war zu meiner Verwunderung das Schloss an meiner Wohnungstür ausgetauscht und ein Zettel hing an der Tür , dass meine Wohnungstür von der Polizei geöffnet wurde, mit Aktenzeichen und Anschrift des zuständigen Polizeireviers.

Daraufhin ging ich sofort zum zuständigen Revier und bekam dort die Schlüssel für meine Wohnung.Der Grund für die Türöffnung wurde mir von der Beamtin nicht genannt und sie sagte mir das die zuständige Beamtin noch nicht da sei. Ich solle um 19 Uhr anrufen und dann erfahre ich den Grund.

Als ich dann in meine Wohnung kam war ein langes weises Brett ,das normalerweise vor der Luke vom Wasserzähler stand, auf einem Sessel und die kleine Tür hinter dem der wasserzähler ist (ähnlich eines sicherungskastens) war demonstrativ geöffnet.

Als ich dann um 19 Uhr beim Polizeirevier anrief wurde mir gesagt das mein Vermieter die Türöffnung am 5.6 veranlasst hat da er sich Sorgen um meine Gesundheit gemacht habe, da ich die Miete nicht überwiesen habe und mein Briefkasten voll war.(Briefkasten wurde 28.5 letztes Mal von mir geleert).

1.Vermieter hat womöglich falsche Angaben gegenüber der Polizei gemacht, um die Türöffnung zu begründen.

2.Polizei hat offensichtlich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung gewährt.

Fragen:

Ist die Türöffnung zu vertreten?

Was könnte ich zur Anzeige bringen (Hausfriedensbruch,Ehrverletzung,ect.)???

Kann ich gegen die Polizeibeamten rechtlich vorgehen?

Zum Zeitpunkt der Türöffnung 5.6 hatte ich einen Mietrückstand von 1340€was nichts außergewöhnliches ist. Außerdem ist es normal das Menschen im Sommer in den Urlaub(10Tage) fahren. Wüsste nicht das ich das trotz Mietrückstand melden müsste.

Meines Erachtens gab es keinerlei Gründe die solch eine Maßnahme rechtfertigen.

Bin wirklich sauer da dies ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre war und ich mir bis auf diese Mietschulden niemals etwas zu Schulden kommen lies.

Über antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

vielen Dank 😊

beamte, Mietrecht, Polizei, vermieter, WOHNRECHT, Beschwerde, Einbruch, Privatsphäre, Straftat, Hausfriedensbruch, Strafanzeige
Schenkung Immobilie mit Nießbrauch Mutter und anschließendem Wohnrecht Schwester

Die Mutter hat eine Immobilie mit einer selbst bewohnten Wohnung und 2 kleine Ferienwohnungen an der Nordsee. Ihr Sohn hat 2 Kinder, die Tochter ist kinderlos und mit einem Man, der 2 Kinder aus erster Ehe hat verheiratet.

Nun will die Mutter verhindern, dass einen Teil des Hauses womöglich die Stiefkinder ihrer Tochter erben, falls diese nach der Erbschaft des halben Hauses aber vor ihrem Mann stirbt. Sondern am Ende sollen es die beiden leiblichen Enkelkinder bekommen.

Dazu gibt es nun folgende Idee. Die Mutter überschreibt zu Lebzeiten das Haus dem Sohn und bekommt einen lebenslangen Niessbrauch für das gesamte Haus eingetragen. Die Tochter soll nach ihrem Tod ein lebenslanges Wohnrecht für die untere Wohnung erhalten. Wer welche Kosten trägt soll zusätzlich vertraglich geregelt sein.

Worauf muss man da achten? Kann man das so machen? Kann man Niessbrauch und Wohnrecht so mit Reihenfolge schon jetzt ins Grundbuch eintragen? Was für Kosten fallen bei Schenkung und Eintragung an? Was kann es für Probleme geben einem Haus das einem gehört aber andere Nutzen dürfen?

Meine Sorge ist, dass am Ende alle (Mutter und Schwester) Spaß mit dieser Regelung haben aber der Besitzer der Dumme und Zahlemann für alles ist. Wenn z.B. Mutter/Schwester im Haus wohnt und die Heizung oder Dach gemacht werden muss erscheint es mir nicht gerecht, dass der Besitzer solche Kosten alleine trägt, da er ja auch auf Jahrzehnte hinaus (Mutter ist erst 70 und Schwester ist gleich alt) wahrscheinlich nichts von der Immobilie haben wird.

Grundbuch, Nießbrauch, schenkung, WOHNRECHT
Wohnrechtverzicht von "Pflegefällen" rechtens?

Meine Mutter hat seit 2015 Pflegegrad 4 (damals Stufe 2 + Altersdemenz) und wurde von mir bis 2016 in ihrem "eigenen" Haus (Hof) gepflegt. Die Hofübergabe an meinen Bruder (wohnt nicht im selben Gebäude) war bereits ca. 1990 mit Eintragung eines Wohnrechts für meine Eltern. Das Haus war mit den Jahren in einem erbärmlichen Zustand (Heizung funktionierte nicht, alles war heruntergewirtschaftet und nichts renoviert...würde sich nicht mehr lohnen). Ich habe meine Eltern dann im Februar 2016 zu mir ins Haus geholt, weil ich die Pflege, meine Berufstätigkeit und Zeit für meine eigene Familie so nicht mehr bewältigen konnte; ich wollte ihnen das Pflegeheim ersparen. Ich dachte, wenn sie in meinem Haus wohnen wird es einfacher...mein Bruder (auch meine anderen 3 Geschwister) hat sich all die Jahre zuvor nicht um die Belange oder Pflege meiner Eltern gekümmert, zum "Stall machen" und auf dem Hof arbeiten waren meine Eltern recht. Im August 2016 wurden dann meine Eltern von meinem Bruder zum "Kaffee" abgeholt. Am Tisch saß der Notar und ließ meine Eltern zur Austragung des Wohnrechts unterschreiben. Davon erfahren habe ich nur durch die Eintragungsbekanntmachung vom Notar. Das Elternhaus hat mein Bruder dann innerhalb 4 Wochen abgerissen und ein Mietshaus mit 6 Wohnungen erstellt. Meinem Vater wurde im Januar 2017 sofort der Pflegegrad 3 (Demenz) zugeteilt. Darauf hin habe ich auch meinen Beruf aufgegeben. Nach massiver Aggression und Attacken meines Vaters konnte und wollte ich nicht mehr. Seit Februar 2018 wohnen sie mit einer polnischen Pflegekraft (2,5 Zimmer-Wohnung) im neuen Haus meines Bruders - zur Miete! Er hat ein riesen Vermögen bekommen und kassiert nun wieder ab.

Meine Eltern, Mutter 80 Jahre (Pflegegrad 4) und Vater 87 Jahre (Pflegegrad 3) waren doch zum Zeitpunkt nicht mehr zurechnungsfähig. Ist die geleistete Unterschrift meiner Eltern anfechtbar und wer zahlt (noch ist Barvermögen meiner Eltern da) in Zukunft, auch bei einer eventuellen Einweisung in ein Pflegeheim? Vollmacht wurde mir und meinem Bruder erteilt.

Ich weiß, ich hätte sofort dagegen vorgehen müssen. Leider hatte ich in den letzten Jahren nicht mehr die Kraft dazu...


pflege, WOHNRECHT
Haus mit Einliegerwohnung an 2 Söhne überschreiben, Wohnrecht in Einliegerwohnung für Vater

Hallo, der Vater meines Freundes hat aufgrund unserer Wohnungssuche die Idee gehabt, das Haus in dem er jetzt lebt, schon zu Lebzeiten auf seine beiden Söhne zu überschreiben und sich selbst mit einem lebenslangen Wohnrecht in die Einliegerwohnung zurückzuziehen, damit wir beide im Haus wohnen können. Das Haus sowie das Grundstück sind in einem sehr guten Zustand und etwa 500000 Euro wert (grob geschätzt) Streitigkeiten in der Familie gibt es bisher nicht. Nächste Woche kommt der Bruder meines Freundes, der 900 km entfernt wohnt, zu uns, um mit uns über alles zu sprechen. Nun wüsste ich gerne, welche Möglichkeiten wir haben, um den Bruder nicht zu benachteiligen, zumal er der Überschreibung ja mit zustimmen muss.

Folgende Möglichkeiten ziehe ich in Betracht: 1. Haus wird an meinen Freund überschrieben, wir zahlen dem Bruder Miete in Höhe von 50% der Gesamtmiete, die wir für das Haus erhalten könnten. 2. Wir bezahlen dem Bruder seinen Anteil in Form einer Verrentung in Höhe eines vereinbarten Vertrages bis zum Ableben des Vaters. Aus dem Resterbe - hier ist einiges vorhanden, bezahlen wir ihm dann den Rest. 3. Mein Freund überschreibt seinem Bruder seine abbezahlte Eigentumswohnung und den Rest erhält er entweder über Verrentung oder mit dem Resterbe ... Letztendlich weiss ich, dass wir uns einigen müssen und eigentlich sämtliche Möglichkeiten in Betracht kommen.

Aber gibt es hier auch gängige Vorgehensweisen? Hat jemand schon Erfahrung damit? Was muss noch bzgl. des Wohnrechts und der Steuer beachtet werden?

Vielen Dank im Voraus Gruß Ches

erbrecht, WOHNRECHT
Grundstückskauf mit Vereinbarung eines Wohnrechts/Gestaltungsmöglichkeiten?

Meine 30-jährige Tochter möchte von einer Bekannten ein Grundstück kaufen, auf dem bereits ein älteres EFH steht, welches weiterhin mit lebenslangem Wohnungsrecht von der 63-jährigen Bekannten bewohnt bleiben soll. Der Knackpunkt ist eben dieses neu zu vereinbarende Wohnrecht…

Das Grundstück soll nicht formal sondern nur intern geteilt werden. Ungefähr die Hälfte des Grundstücks steht meiner Tochter für ihren geplanten EFH-Neubau mit Garten etc. zur Eigennutzung zur Verfügung. Der vorgesehene Kaufpreis soll ca. 300.000€ betragen.

1.Frage: Wie würde sich der Eintrag eines Wohnrechts im Grundbuch in so einem Fall eigentlich in so einem Fall auf den Grundstückskaufpreis auswirken? Gibt es da Empfehlungen?

2.Frage: Der Neu-Eintrag eines Wohnrechts im Grundbuch unter Nicht-Verwandten im Zuge des Grundstücks-Kaufs würde nun mit erheblichen Steuern (30-50% Schenkungssteuer) für die Bekannte (Verkäuferin) einhergehen. Wir überlegen daher, dieses Wohnrecht zwar so rechtssicher wie möglich vertraglich zu vereinbaren, aber zur Vermeidung einer Besteuerung nicht im Grundbuch eintragen zu lassen, sondern den Vertrag lediglich beim Notar zu hinterlegen. Im Gegenzug soll ja der vereinbarte Kaufpreis für das Grundstück deutlich unter dem Verkehrswert liegen und die Bekannte (Verkäuferin) weiterhin mietfrei wohnen, solange sie will….

Meine Annahme ist, dass man doch eigentlich selbst entscheiden können muss, zu welchen Konditionen man Menschen in seiner eigenen Immobilie wohnen läßt (z.B. auch mietfrei)?

Ist das steuerrechtlich so in Ordnung? Auf keinen Fall wollen wir natürlich das Risiko einer evtl. Steuerhinterziehung eingehen!

3.Frage: Gibt es dazu noch andere Möglichkeiten, die der Bekannten Wohnrecht-Sicherheit gewährleisten würde?

PS: Eine Teilung wird von der Baubehörde leider nicht genehmigt…

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Steuern, WOHNRECHT