Lebenslanges Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB?

2 Antworten

Hallo,

Bei Vereinbarung: Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB, darf tatsächlich eine Pflegekraft die Wohnung der Mutter mitbewohnen.

Schau nochmals in den Vertrag, was genau wurde verfügt ?

" Möchte man von vornherein ausschließen, dass eine andere Person als der Berechtigte die Wohnung mitbenutzen darf, ist es besser eine Wohnungsrecht nach §§ 1090-1092 BGB zu vereinbaren.

Im Unterschied zum Wohnungsrecht nach § 1093 BGB darf die Wohnung im Falle des §§ 1090-1092 BGB vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Die Aufnahme von Familienangehörigen oder sonstiger Personen ist unzulässig."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/lebenslanges-wohnrecht-im-pflegefall-was-sie-beachten-sollten_106788.html


GerdaLangen 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 01:15

Lieben Dank nochmal für deine Hilfestellung. Das hat mir auf jeden Fall weiter geholfen. Schön das es auch noch hilfsbereite Menschen gibt 💐

GerdaLangen 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 00:19

Hallo Gaenseliesel,

vielen Dank für die Rückmeldung und Beantwortung. Wenn meine Schwiegermutter nun aber in ein Heim gehen würde, darf sie dann die genutzte Wohnung einfach vermieten um davon die Heimunterbringung zu finanzieren? Wir müssten erheblichen Aufwand betreiben um dann Wasser und Strom zu trennen.

Grüße sendet GerdaLangen

Gaenseliesel  04.06.2019, 00:28
@GerdaLangen

nicht unbedingt - dazu lies nochmals im Link den Punkt 4, denn es kommt auch hier auf die genauen Vertragsinhalte an. Ist diese Möglichkeit explizit ausgeschlossen oder nicht ?

jnsmllr  07.06.2019, 11:32
@GerdaLangen

Halte ich eher für unwahrscheinlich, bei einem Wohnrecht. Dafür wäre eigentlich eher das Nießbrauchrecht.

@gaenseliesel hat das aber schon richtig erfasst. Lieber einmal in den Mietvertrag gucken.

Du schreibst "Wohnrecht" und den Verweis auf § 428 BGB.

Wir kennen aber den Vertrag nicht.

Wenn es ein Wohnrecht ist, dann kann Eure Schwiegermutter nicht vermieten, wenn sie ausgezogen ist. Dazu wäre ein Nießbrauch notwendig.

Es ist jedoch in solchen Fällen besser diese Dinge genau zu bestimmen, also einzutragen, was passiert, wenn der Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird. Kann aber nun leider nicht mehr geheilt werden

Vermutlich will der Schwager den Umzug in ein Pflegeheim verhindern, weil die Gefahr besteht, dass die Kinder für die Heimkosten teilweise herangezogen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

GerdaLangen 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 22:13

Lieben Dank für Deine hilfreiche Antwort.