Keine Kautionsrückzahlung bei WG-Auszug
Hallo,
Ich bin vor etwas über einem Jahr aus einer zwei Personen WG ausgezogen. Wir waren beide Hauptmieter. Die andere Mitbewohnerin und ich hatten uns zuvor zerstritten, was unter anderem dazu führte, dass sie ihr Zimmer an eine für mich komplett fremde Person untervermietete... Als ich ausgezogen bin, habe ich vom Vermieter die Anweisung erhalten, die von mir anteilig gezahlte Kaution vom Nachmieter auszahlen zu lassen. Dieser hat jedoch nicht auf meine E-Mails geantwortet. Daraufhin habe ich dem Vermieter mitgeteilt, dass ich die Kaution nun von ihm haben möchte - da ja bei Mietparteienwechsel ein neuer Mietvertrag aufgesetzt und daher die alte Kaution eigentlich ausgezahlt werden muss. Dann bekam ich diverse E-Mails meiner Mitbewohnerin und ihrer Untermieterin, dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hätte und sie dafür sorgen würden, dass ich keine Kaution bekäme. In Absprache mit dem Mieterschutzbund habe ich ihre E-Mails ignoriert und auf ein Treffen zur Übergabe mit den Vermietern gewartet. Dieses hat nie bei meiner Anwesenheit stattgefunden, da die Vermieter mir diesbezüglich nichts mitgeteilt haben. Ich habe erst von einer Übergabe etwas mitbekommen, als die Vermieter mir per E-Mail mitteilten, dass meine volle Kaution zur Reparatur diverser Schäden, die ich angeblich hinterlassen hätte, verwendet werden müsse. Der Mieterschutzbund riet mir, nicht darauf einzugehen, da es weder eine Übergabe bei meiner Anwesenheit noch ein Übergabeprotokoll mit meiner Unterschrift gegeben hat und mir auch keine Frist zur Beseitigung der angeblichen Mängel gesetzt worden war. Stattdessen sollte ich ein halbes Jahr warten und dann die Kaution zurückfordern.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich nur gemeinsam mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin meine Kaution zurückfordern kann, da wir beide bis zu meinem Auszug als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen waren. Letzten August hat meine ehemalige Mitbewohnerin sich dazu bereit erklärt, hierzu einer Anwältin ihr offizielles Einverständnis zu geben, allerdings antwortet sie seitdem weder auf Schreiben der Anwältin, noch auf Schreiben von mir. Die Anwältin meint, dass ich - sollte sie weiterhin nicht reagieren - auch gerichtlich gegen meine ehemalige Mitbewohnerin vorgehen und eine "Klage auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft" gegen sie erheben könnte.
Weiß jemand, was genau das ist oder hat jemand Erfahrungen oder andere Ideen? Ich möchte wirklich meine Kaution zurückbekommen und habe Angst, dass die Frist, während deren ich meine Kaution zurückfordern kann, abläuft, ohne dass ich etwas habe tun können. 800 Euro sind für mich als Studentin eine Menge Geld...
2 Antworten
Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich nur gemeinsam mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin meine Kaution zurückfordern kann, da wir beide bis zu meinem Auszug als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen waren.
Das stimmt nicht ganz: Wenn man Gesamtgläubigerschaft mehrerer Mieter an der Kaution annimmt, dann kann jeder der Gläubiger den Vermieter zur Zahlung auffordern und auch verklagen:
Danke für die Antworten. Anfangs hat mein Berater vom Mieterschutzbund auch gesagt, dass ich unabhängig von meiner Mitbewohnerin meinen Kautionsanteil zurückfordern könne. Dann wurde ich an eine vom Mieterschutzbund beauftragte Anwältin weiterverwiesen und die meinte auch anfangs, dass das so ginge, dann auf einmal ist ihr aufgefallen, dass das nicht so ginge, da wir beide einen gemeinsamen und keine jeweils eigenen Mietverträge mit den Vermietern haben. Daraufhin hat sie sich bei meinem Berater vom Mieterschutzbund erkundigt, und er meinte, er sähe das wie sie, dass ich lediglich mit meiner Mitbewohnerin zusammen klagen könnte. Seitdem geht es darum, ihr Einverständnis zu bekommen. Gibt es da denn keine einheitliche Regelung? Wir sind ja nicht verheiratet oder ähnliches, sondern lediglich eine Wohngemeinschaft gewesen...
Um es mal so zu sagen: Aus zwei Blinden kann man keinen Sehenden machen. Was die da erzählen, gilt für die Kündigung des Mietverhältnisses, nicht aber für die Rückzahlung der Kaution, egal welche der beiden og Varianten man auch wählt.
Danke für den Hinweis. Steht das auch irgendwo ihm Mietrecht? Tut mir leid, falls das eine blöde Frage ist, ich kenne mich nur mit Gesetzen und Rechtsangelegenheiten einfach sehr schlecht aus... Ich bin gespannt, was der Anwalt am Freitag dazu sagt.
Das ist keine speziell mietrechtliche Frage, sondern eine allgemein schuldrechtliche.
Du bist doch beim Mieterschutzbund schon in besten Händen. Wenn von dort aus agiert und für ihre Mitglieder geschrieben wird, hat das Hand und Fuß.
Wer sollte sich also mit Fristen und Gesetzen besser auskennen als der Mieterschutzbund?
Das habe ich auch gehofft, allerdings sind sich mein Berater vom Mieterschutzbund ebenso wie die von ihnen beauftragte Anwältin darin einig, dass ich nichts ohne meine Mitbewohnerin unternehmen kann, die Kaution zurückzufordern. Seitdem geht es darum, deren Einverständnis zu bekommen und alles ist ziemlich ins Stocken geraten... Daher würde ich gerne wissen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt. Ich möchte nicht von meiner Mitbewohnerin abhängig sein - insbesondere nicht, wenn ich an die Drohbriefe denke, die sie und ihre Untermieterin mir geschickt haben, als ich ausgezogen bin...
Sofern man als Alternative eine (rechtlich) unteilbare Leistung annimmt, muss allerdings die Klage auf Hinterlegung der Kaution gehen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/432.html
Die Zustimmung der ehemaligen Mitbewohnerin zum Vorgehen gegen den Vermieter ist mithin auf keinen Fall erforderlich.