Lebenslanges Geldliches Wohnrecht?
Meine Mutter hatte 1992 ihr Haus meiner Schwester Über tragen , wir sind 5 Geschwister damit keine Schenkungsteuer fällig werden sollte die Schwester mindestens 2 Geschwister auszahlen sonst wäre es ein Schenkung gewesen.Da sie aber kein Geld hatte zur Auszahlung wurde mir ein Geldliches Wohnrecht auf Lebzeiten Notariell eingeräumt jedoch nicht im Grundbuch die Wohnung sollte mit Frist zum Oktober 2020 Bezugsfertig gemacht werden da alle 3 Zimmer Nass und mit Schimmel befallen ist. Anstelle der Sanierung hat sie das Haus im Oktober Verkauft.Nun Frage ich mich wer für mein Wohnrecht aufkommen muss der Käufer oder Verkäufer. Der Käufer wurde von meiner Schwester nicht in Kenntnis gesetzt über das Wohnrecht.Hat jemand Erfahrung wie ich da vorgehen kann.Welche Rechte ich habe.
L.G. Elke
2 Antworten
Ohne den Eintrag des Wohnrechts im Grundbuch ist es nicht existent. Da hast du dich wohl über den Tisch ziehen lassen. Oder du hast die Gebührenrechnung nicht bezahlt und deshalb wurde der Grundbucheintrag nicht vollzogen. Da sag ich nur: dumm gelaufen.
Elke
Du fragst, wer für dein Wohnrecht aufkommen muss. Ich frage dich nach dem Grund des vor zwanzig Jahren angeblich unterbliebenen Grundbuchvollzugs.
Wurde in der notariellen Urkunde auf den Grundbucheintrag verzichtet?
Hat dich der Notar nachweislich auf das Risiko des Verzichts hingewiesen?
Hat der Notar die Wohnrechtsbestellungsurkunde überhaupt dem Grundbuchamt vorgelegt?
Oder wurde der Eintragungsantrag wirksam zurückgenommen?
Hat das Grundbuchamt den Vollzug versäumt? An der Zahlung der Gerichtskosten kann es nicht gelegen haben, den davon darf die Eintragung grundsätzlich nicht abhängig gemacht werden (§ 12 GNotKG).
Welcher Schaden ist dir bei dem entgeltlichen Wohnrecht entstanden?