Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen

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catAnne: Wer ist im Wohnungseigentums-Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer? Wer hat seinerzeit den Antrag auf Eintragung der persönlichen Dienstbarkeit (Wohnrecht) in grundbuchmässiger Form gestellt? Aus welchem Grunde unterblieb bislang der Grundbucheintrag? Wer hat das Original des Antrags in Händen?

Empfehlung: Suche möglichst sofort den Notar auf, informiere dich über die Möglichkeit des Widerrufs und lasse dir eine Fotokopie des "Schreibens" aushändigen. Der Eintragungsantrag kann m. E. von demjenigen, der ihn gestellt hat, ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückgenommen werden (notarielle Beurkundung/Beglaubigung erforderlich).


catAnne 
Beitragsersteller
 01.05.2012, 16:27

Ich bin alleine im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Gott sei Dank steht auch noch ein Kredit an erster Stelle im Grundbuch, d.h. mir bliebe notfalls die Versteigerung. Der Antrag auf Eintragung wurde von mir gestellt und unterschrieben von meinem Nochmann, meiner Mutter (als damaliger Verkäuferin der Wohnung und von mir) Warum der Eintrag unterblieben ist kann ich nicht sagen. Mein Nochehemann hat sich 9 Jahre nicht dafür interessiert (obwohl ihm das Original zum Eintrag zugegangen ist). Erst seit ich mich getrennt habe ist dieses Thema für ihn relevant. Das Original ist verschwunden. Rein informativ möchte ich noch erzählen, dass bei meiner Mutter eingebrochen wurde und alle notariellen Unterlagen verschwunden sind (Wer könnte das wohl gewesen sein???) . Das betreffende Schreiben war natürlich nicht dabei. Die Wohnung hat ca. 100m² (aber nur auf drei Zimmer verteilt) und er will eine Entschädigung von ~100 T€. Die Wohnung ist außerdem mit 50T€ belastet. Diese Summe müßte ich dann auch noch bewältigen. Normalerweise würde ich einfach gehen und ihm die Wohnung überlassen, aber sie befindet sich auf dem Grundstück meiner Eltern und das kann ich ihnen wirklich nicht antuen :-(