kündigung mündliches wohnrecht?
Mein Stiefsohn will mich aus seiner Wohnung rauswerfen,
obwohl wir ein mündliches Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart hatten.
Meine Frau (seine Mutter) ist gestorben,mit der ich schon fast 7 Jahre
Mietfrei in der Wohnung wohnte.
Er sagt, es gibt kein Wohnrecht,obwohl es vereinbart war,was alle Verwandten
im Hause wissen sogar vor Gericht bezeugen können.
2 Antworten
Mit WEM wurde denn das Wohnrecht vereinbart, denn nur gegenüber dem zählt das Wohnrecht. Da der Sohn das Haus geerbt hat hat er ja keine Vereinbarung.
MIt abgemessener Frist lann der neue Eigentümer kündigen
Wie ist denn das "Wohnrecht" vereinbart worden?
Eine Eintragung im Grundbuch gibt es ja offensichtlich nicht.
Das klingt danach als ob es auch keinen schriftlichen Vertrag gibt und dann wird es heikel:
Die Aussagen der Verwandten haben Beweiserheblichkeit nur dann, wenn die unmittelbare Zeugen der mündlichen Vereinbarung waren. Die Aussagen von Zeugen vom Hörensagen sind wertlos.
Danke für Ihre Antwort,
das Wohnrecht wurde im April 2019 vor 3 Personen mir gegenüber bestätigt
die anwesend waren.
Glaube nicht das die vor Gericht einen Meineid schwören würden.
mfg. müllerk.h.