Mein Vater möchte mir das Elternhaus übertragen. In diesem Zuge zahle ich meine Schwester aus und muss hierfür ein Darlehen aufnehmen. Der Notar empfiehlt meinem Vater, der ein vertragliches Wohnrecht erhalten soll, eben dieses Wohnrecht vor der Grundschuld der Bank im Grundbuch eintragen zu lassen. Wir waren nun bei diversen Finanzberatern für unser Anliegen. Einer meinte das wäre zwar schwierig und der Zins würde darunter leiden, aber er würde das hinkriegen. Alle anderen sowie unsere Hausbank lehnen das kategorisch ab. Wir kennen uns nicht sonderlich aus. Aber der Notar müsste doch wissen was er sagt. Hat jemand Erfahungswerte?