Nießbrauchsrecht in Immobilie?
Person A übergibt an Person B eine Immobilie (Mehrfamilienhaus).
Person A bekommt auf die gesamte Immobilie ein Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit und bewohnt diese zusammen mit der Familie von Person B.
Darf Person A die Familie des neuen Eigentümers B rauswerfen wenn beide sich zerstreiten würden? Wer hätte in einem Streitfall das Nachsehen?
Es existiert kein Mietverhältnis. Die Familie B wohnt seit Jahrzehnten mietfrei in der Immobilie (Leihvertrag?).
Person A ist der Vater von B und hat diesem das Haus vor Jahren vermacht, jedoch ein Niesbrauchsrecht sowie Wohnrecht beansprucht.
5 Antworten
Der Nießbraucher ist nicht der Eigentümer, aber er hat die Position de Besitzes, er zieht den Nutzen aus dem Belasteten Grundstück. § 1030 BGB
Um das Verhältnis zu B zu bestimmen, müssten wir wissen, wie das langjährige Zusammenleben im Haus gestaltet ist.
Wir wissen nur, dass es keine Mietvertrag gibt.
Es ist ein Mehrfamilienhaus, wenn nicht eine der Familien mehrere Wohnungen bewohnt, gibt es noch andere, vermietete Wohnungen.
Wie wird es mit den Nebenkosten gehandhabt?
Wenn man sich wirklich zerstreite, könnte der Nießbraucher schon B rausklagen, aber es wäre schon eine Sache, die bestimmt ein Jahr dauern würde.
Ja, dann handelt es sich um eine Leihe des Vaters an die Familie des B, und es gibt auch keine Kündigungsfrist.
Der Vater könnte auch in ein Pflegeheim umziehen und das Haus an Fremde vermieten. Meine ich als Laie.
Als Nießbraucher bestimmt alleine der A, wer in dem Haus wohnen kann. Er kann also auch den B mit seiner Familie auffordern, das Haus zu verlassen. Der B ist zwar Eigentümer, aber das gesamte Nutzungsrecht ist alleine beim A.
ich denke mal, du meinst mit vermachen einen Schenkungsvertrag mit Niessbrauchrecht...oder?
dann müsste in diesem Vertrag genau stehen, wer welche Kosten übernimmt...evtl einige Klauseln ....und zb welchen Wert der Niessbrauch hat...wenn er Niessbrauch an allem hat... würde ich versuchen...das durch eine Zivilklage zu klären...
wenn es sich um einen Schenkungsvertrag handelt..... kann der Vater nur groben Undank bzw Gewalt an seiner Person vorgeben...und den Schenkungsvertrag zurücknehmen...sofern die 10 Jahresfrist nicht abgelaufen ist...
Ich versuche mich mal dran. A wird IMHO in Ausübung ihres Nießbrauchsrechts eine oder mehrere Wohnungen an die Familie von B vermieten, und das ist dann ein ganz normales Mietverhältnis, welches von A unter Einhaltung der üblichen Regelungen natürlich auch gekündigt werden kann.
Danke für die Antwort, ich sollte jedoch noch ergänzen, dass:
Es existiert kein Mietverhältnis. Die Familie B wohnt seit Jahrzehnten mietfrei in der Immobilie. Person A ist der Vater von B und hat diesem das Haus vor Jahren vermacht, jedoch ein Niesbrauchsrecht sowie Wohnrecht beansprucht.