Guten Abend, ich habe eine Frage zum Grundbucheintrag und einem Wohnrecht hinter dem Grundbucheintrag, kann der erste Eintrag ohne Rücksprache erhöht werden?
Im 1. Rang stehen 100t€. Im zweiten Rang steht eine zweite Summe von 50t€. Im 3. Rang das Wohnrecht. Jetzt wurde durch eine Umschuldung der erste Rang abgelöst und die Bank im 2. Rang hat den Betrag entsprechend erhöht. Darf das ohne Zustimmung des Wohnrechtinhabers erfolgen?
3 Antworten
Das war vermutlich durch die Abtretung der Grundschuld im ersten Rang zünd das geht. Eine Neueintragung wäre hinter dem Wohnrecht gelandet.
gofy:
Es handelt sich um einen Gläubigerwechsel: Die zinsgünstige Bank B hat die gesicherte Forderung und die dingliche Sicherheit (= Grundschuld) von der teuren Bank A im Wege der Abtretung übernommen. Die/der Berechtigte des dinglichen Wohnrechts erfährt dadurch keine Beeinträchtigung und ein Anspruch auf Löschung ist durch die Abtretung nicht entstanden. Bank B wird dir das bestätigen.
Meine Antwort auf deine Frage: Siehe wfwbinder.
Dankeschön für Eure Antworten. Es hat sich mittlerweile einiges geklärt. Es ist so, dass die ablösende Bank, die Grundschulden aus beiden Ränge übernommen hat und hinter dem Wohnrecht noch eine weitere Grundschuld eingetragen wurde. Dies muss nicht mit der Zustimmung des Wohnrechtsinhabers erfolgen. Leider wird, wenn es wirklich zu einer Zwangsversteigerung kommen wird, kein Überschuss erwirtschaftete werden...
Dankes nochmals und ein schönes Wochenende