Vermieter will Schlüssel erst nach Zahlung der Miete und Kaution durch das Jobcenter übergeben. Wie vorgehen?

3 Antworten

Also meines Wissens nach darf der Vermieter das. Es muss zumindest die Miete und der erste Teil der Kaution (der 3 gesetzlich erlaubten Raten) gezahlt werden.

Dass das mit dem Jobcenter schwer wird, hätte im Voraus klar sein sollen. Nun muss man halt versuchen schnell eine schriftliche Zusage des Jobcenters zu bekommen und hoffen, dass der Vermieter darauf eingeht.


Frager765 
Beitragsersteller
 18.11.2022, 13:14

Ach, das überrascht mich jetzt aber! Bestätigt ist es vom Jobcenter, die Miete ist auch schon überwiesen. Nur die Kaution lässt noch auf sich warten.

Mietrechtlich ist das ganze anders zu betrachten. Ich würde ebenfalls den Schlüssel erst herausgeben, wenn mir due Übernahme der Kosten und Nebenkosten durch das Jobcenter bestätigt wird.


Frager765 
Beitragsersteller
 18.11.2022, 13:15

Bestätigt wurde es ihm bereits und die Miete ist überwiesen. Lediglich die Kaution lässt noch auf sich warten.

Verrätst du uns noch, wann das Mietverhältnis laut Vertrag begonnen hat? Ist die Übergabe bereits im Vertrag an die vorherige Zahlung gebunden? Ich kann den VM durchaus verstehen. Wenn das JC nicht zahlt, hat er außer Ärger nämlich nichts gewonnen und läuft vergeblich seiner Miete hinterher.

Bevor man sich mit dem VM rumärgert wäre es zielführender sich um eine belastbare (schriftliche) Zusage oder eben die Zahlung des JC zu kümmern.


Frager765 
Beitragsersteller
 18.11.2022, 13:18

Das genaue Datum nicht, es ist aber schon ein paar Wochen her. Die Bestätigung zur Übernahme der Miete durch das Jobcenter war auch schon vor der Unterschrift da. Miete ist überwiesen, Kaution lässt noch auf sich warten.

UndertakerOWL  18.11.2022, 14:49
@Frager765

Ok, wenn die Bestätigung des JC schriftlich vorliegt, sollte der VM da eigentlich einsichtig sein. Wenn er das nicht ist, wird es dennoch schwierig, denn eine harte Konfrontation wird dann unausweichlich.

Im ersten Schritt kommt mir da eine Mietminderung von 100% für die Zeit, die die Wohnung nicht nutzbar war bzw. ist, in den Sinn. Diese würde ich dem VM direkt schriftlich ankündigen, denn einen Anspruch auf sofortige Zahlung der Kaution hat der VM nicht.

Dann würde ich ebenfalls schriftlich die Übergabe der Wohnung fordern. Wenn der VM im gleichen Ort wohnt, sollte hier eine Frist von 7 Tagen ausreichen. Kommt der VM dem nicht nach, sollte man entweder den örtlichen Mieterverein oder direkt einen Anwalt aufsuchen.