Darf der Eigentümer, bei Wohnrecht das Haus betreten?
Mein Mann ist Eigentümer des Hauses wo wir noch gemeinsam wohnen. Ich habe ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht in dem Haus. Ich möchte nun scheiden lassen. Meine Frage ist nun darf mein Mann das Haus dann noch betreten oder dort wohnen? Was sind jetzt meine Rechte und meine pflichten? Danke für eure Antworten
2 Antworten
Hallo, dazu muss man die Vereinbarung kennen. die Ihr geschlossen habt. Die kennt aber hier keiner.
Wohnrecht heißt ja nicht, dass das ganze Haus für Dich reserviert ist, oder ?
Wieso räumt Dir der liebe Kerl ein Wohnrecht ein ? War das vielleicht nur für den Fall seines Todes gedacht ?
Gruss
Barmer
Ich habe das lebenslange mietfreie wohnrecht bekommen, da ich meine ganzen ersparnisse ins haus investiert habe. Ich möchte mit meiner 3 jährigen Tochter aber nicht auf der Straße stehen, und er behandelt uns nicht wirklich gut. Deshalb wollte ich wissen ob ich das verhindern kann das er weiterhin hier wohnt. Das wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen mit beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
Bei einer Ehewohnung kann das Nutzungsrecht einem der Ehegatten allein zugewiesen werden. Zuständig für die Zuweisung ist das Familiengericht. Wenn Du mit Deinem Ehemann keine einvernehmliche Regelung treffen kannst über die Frage der Nutzung des Hauses muß ein Antrag an das Familiengericht gestellt werden. Hier die gesetzliche Regelung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1361b.html
Da insofern komplizierte Rechtsfragen zu bearbeiten sind, rate ich dringend zur Beauftragung eines im Familenrecht versierten Rechtsanwalts.