Ich habe das Eigentum an meinem lastenfreien Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung (Wert etwa 200 000 €) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts meinen Sohn übertragen. Er hat vor, großzügig anzubauen und benötigt hierfür ein Bankdarlehen von 100 000 €. Die Bank macht die Darlehensgewährung vom Grundbucheintrag einer erststelligen Grundschuld abhängig. Ich bin nicht abgeneigt, mit meinem Wohnrecht hinter die Grundschuld zu treten, zumal mein Sohn für seine große Familie Platz benötigt. Ich lege jedoch Wert darauf, dass sich mein Wohnrecht im Range verbessert, also aufrückt und zwar in dem Umfang, wie die Grundschuld peu à peu getilgt wird. Wie müssen Grundschuld, Darlehensbedingungen und Sicherungsabrede ausgestattet sein, um mein Anliegen auf Rangverbesserung zu verwirklichen? Auf muss ich achten?
Wie ist es mit dem Wohnrecht und Rangrücktritt beim Grundbuch?
Grundschuld,
WOHNRECHT
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