Mit welchen Zeitraum berechnet man ein lebenslages Wohnrecht bei dem Wert eines Hauses
Ich möchte ein Haus kaufen und den Eigentümern, die darin wohnen, ein lebenslanges Miet- oder Nießbrauchrecht einräumen. Da dadurch Mieteinnahmen in dieser Wohnung ausfallen, muß ich von einer vorraussichtlichen Lebenserwartung ausgehen. Beide Eigentümer haben die durchschnittliche Lebenserwartung schon überschritten. Wie kann ich da kalkulieren, zumal dieses Thema etwas heikel ist. MfG ferryman
2 Antworten
Du gibst ja die Lösung durch deine Fragestellung in gewisser Weise selbst vor. Denn richtig orientiert sich der Wohnwert nach der voraussichtlichen Lebenserwartung der Berechtigten. Wenn diese also noch sehr jung wären, wäre ein hoher Wohnwert in Abschlag zu bringen, was heißt, dein Haus könntest du um so billiger einkaufen. Je älter die Wohnungsberechtigten aber würden, umso geringer wird der Wohnwert und umso günstiger für dich der Wert wiederum des Gesamtanwesens.
Beim Statistischen Bundesamt kannst Du dir die aktuellen Sterbetafeln herunterladen:
Sollte der Link nicht funktionieren:
"sterbetafel destatis" bei Google eingeben.
Den wert, um den der Kaufpreis hierfür gemindert werden muss, kann Dir auch der amtierende Notar genau ausrechnen. Weil hier ja auch das Wohnrecht bestimmt bis zum Tod des zweitversterbenden gelten soll.
Ist eben eine nicht ganz einfache Berechnung.