Hallöchen, ihr Lieben 😊
ich möchte gerne wissen, WANN der Wohnberechtigte eines Einfamilienhauses Steuern für sein Wohnrecht auf Lebenszeit zahlen muß?
Wird die Steuer schon beim Eintrag ins Grundbuch fällig, oder erst beim Tod des Eigentümers, der das Wohnrecht hat eintragen lassen.
Der Grundbucheintrag für das Wohnrecht war bereits im Februar 2016.
Ist es dann nicht schon Steuerhinterziehung, falls der Wohnberechtigte die Steuern noch nicht bezahlt haben sollte?
Ganz lieben Dank für Eure Antworten 👍