eigenmächtige Terassenerweiterung durch Eigentümer bei Neubau eines Mehrfamilienhauses

1 Antwort

Schaut zunächst einmal in die Teilungserklärung: Wenn der Eigentümer der EG-Wohnung KEIN Sondernutzungsrecht an dem seiner Wohnung vorgelagerten Gartenanteil hat, dann ist die Sache sonnenklar: In diesem Falle ist jede Veränderung im Außenbereich zustimmungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft und es liegt ohne Zweifel in Ermangelung einer solchen Zustimmung ein rechtswidriger Zustand vor der zu beseitigen ist. Liegt ein Sondernutzungsrecht an diesem Gartenanteil vor, was an sich die Regel ist, dann könnte es sein, dass dort auch bestimmt ist, in welchem Umfange der Garten genutzt werden darf. Es könnte sein, dass genau diese hier interessierende Frage dort eine Regelung erfährt.

In jedem Falle solltet Ihr Euch mit dem WEG-Verwalter in Verbindung setzen. Der ist doch dafür zuständig, dass einzelne Eigentümer nicht den Bereich rechtlich zulässigen Handelns überschreiten.


Jacqueline69 
Beitragsersteller
 15.11.2012, 07:51

Hallo, danke für die hilfreiche Antwort. Es liegt ein Sondernutzungsrecht vor. Leider ist dort nicht bestimmt, in welchem Umfang der Garten genutzt werden kann. Ich werde mich an den Verwalter wenden, hatte ich schon im Hinterkopf. Wie es leider oft ist, kaum steht das Haus, geht der 'Ärger' schon los, den wir eigentlich so garnicht haben wollen. Uns hat es halt gestört, das der Eigentümer überhaupt keine Anstalten gemacht hat, obwohl wir Bedenken angemeldet hatten, nochmal das Gespräch zu suchen. Eine Platte mehr damit hätten wir ja noch leben können, aber dann gleich 3 Plattenreihen mehr zu legen, ist schon recht dreist. Naja schauen wir mal. Wie ist es bei diesem Fall den mit der Zustimmung? Müssen alle Eigentümer in diese Maßnahme einwilligen?

Privatier59  15.11.2012, 08:15
@Jacqueline69

Mir fällt da noch ein Aspekt ein: Liegen die Platten lose auf oder, sind sie einzementiert? Bei lose aufliegenden Platten nämlich wäre wirklich fraglich, ob man die WEG um Erlaubnis bitten muß. Schließlich darf sich sich ja auch Blumenkübel in den Garten stellen ohne jemand fragen zu müssen.

Jacqueline69 
Beitragsersteller
 15.11.2012, 09:37
@Privatier59

Wir haben Schotter gesehen, Die Abschränkung zum Garten (minimal) wurde mit Zement? ( da war was graues) befestigt.