eigenmächtige Terassenerweiterung durch Eigentümer bei Neubau eines Mehrfamilienhauses
Hallo, vor einem Jahr haben wir uns eine Eigentumswohnung im 1. Stock in einem 10 Parteien Haus gekauft und diese Wohnungen sind jetzt für alle bezugsfertig. Im Prospekt und Bauplan waren die Terassen im EG ( Gaterneanteil gehört zur ETW) alle gleich groß und endeten unter den Balkonen des 1. und 2. OG. Das Gesamtbild war harmonisch.
Auf der ersten Eigentümerversammlung hat ein Eigentümer der EG gefragt ( es ist die Whg. direkt unter uns), ob etwas dagegen spricht, die Terasse um eine Plattenreihe zu vergrößern. Wir hatten Bedenken angemeldet und wollten uns erst noch die Pläne anschauen. Abgestimmt wurde an diesem Abend nicht (weder durch Handzeichen oder im Protokoll festgehalten). Nun mußten wir feststellen, dass besagter Eigentümer seine Terasse um 3 Plattenreihen vergrößert hat und auch am Hausrand auf seinem Grundstück 3 Plattenreihen gelegt hat.
Wir haben ihn darauf angesprochen, dass wir doch sehr erstaunt darüber sind, da wir doch Bedenken angemeldet hatten. Als Antwort bekamen wir, dass ja keiner sonst auf der Eigentümerversammlung etwas dagegen gehabt hat. Desweiteren hätte er sich mit anderen Eigentümern unterhalten, die hätten nichts einzuwenden gehabt.
Wie ist den nun hier die Rechtslage? Hätte er alle Eigentümer des Hauses fragen müssen? Braucht er die Einwillung schriftlich? Es stört uns schon, dass einfach 3 Reihen mehr gelegt wurden sind. Wir schauen nun direkt darauf und das Gesamtbild vom Haus leidet dadurch auch.
Über eine hilfreiche Antwort wären wir dankbar. Wir haben zwar schon im netz nachgeschaut,verstehen aber die erklärungen nicht immer ganz.
Besten Dank im voraus.
1 Antwort
Schaut zunächst einmal in die Teilungserklärung: Wenn der Eigentümer der EG-Wohnung KEIN Sondernutzungsrecht an dem seiner Wohnung vorgelagerten Gartenanteil hat, dann ist die Sache sonnenklar: In diesem Falle ist jede Veränderung im Außenbereich zustimmungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft und es liegt ohne Zweifel in Ermangelung einer solchen Zustimmung ein rechtswidriger Zustand vor der zu beseitigen ist. Liegt ein Sondernutzungsrecht an diesem Gartenanteil vor, was an sich die Regel ist, dann könnte es sein, dass dort auch bestimmt ist, in welchem Umfange der Garten genutzt werden darf. Es könnte sein, dass genau diese hier interessierende Frage dort eine Regelung erfährt.
In jedem Falle solltet Ihr Euch mit dem WEG-Verwalter in Verbindung setzen. Der ist doch dafür zuständig, dass einzelne Eigentümer nicht den Bereich rechtlich zulässigen Handelns überschreiten.
Mir fällt da noch ein Aspekt ein: Liegen die Platten lose auf oder, sind sie einzementiert? Bei lose aufliegenden Platten nämlich wäre wirklich fraglich, ob man die WEG um Erlaubnis bitten muß. Schließlich darf sich sich ja auch Blumenkübel in den Garten stellen ohne jemand fragen zu müssen.
Wir haben Schotter gesehen, Die Abschränkung zum Garten (minimal) wurde mit Zement? ( da war was graues) befestigt.
Hallo, danke für die hilfreiche Antwort. Es liegt ein Sondernutzungsrecht vor. Leider ist dort nicht bestimmt, in welchem Umfang der Garten genutzt werden kann. Ich werde mich an den Verwalter wenden, hatte ich schon im Hinterkopf. Wie es leider oft ist, kaum steht das Haus, geht der 'Ärger' schon los, den wir eigentlich so garnicht haben wollen. Uns hat es halt gestört, das der Eigentümer überhaupt keine Anstalten gemacht hat, obwohl wir Bedenken angemeldet hatten, nochmal das Gespräch zu suchen. Eine Platte mehr damit hätten wir ja noch leben können, aber dann gleich 3 Plattenreihen mehr zu legen, ist schon recht dreist. Naja schauen wir mal. Wie ist es bei diesem Fall den mit der Zustimmung? Müssen alle Eigentümer in diese Maßnahme einwilligen?