Wohnrecht! Wem gehört was wenn der Wohnrecht Inhaber auszieht?

2 Antworten

Ich werde mal etwas Wasser in den Wein kippen:

Für den Rechtsverlust ist der Bruder zu entschädigen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/951.html


damischa 
Beitragsersteller
 14.05.2016, 20:43

Hallo, das Wohnrecht bleibt ja erhalten. Er kann demnach zu jederzeit zurück.

damischa:

Hast du schon einmal daran gedacht, dem Berechtigtgen des Wohnrechts einen Wertersatz für sein Recht gegen Erteilung der Löschungsbewilligung anzubieten?

Du könntest mit Erteilung der Löschungsbewilligung über die Wohhnung bedenkenlos verfügen, sie z.B. (rentierlich) vermieten.

Letzendlich wird es wohl um die Höhe des Wertersatzes gehen. Stell den Ca-Wert der gebrauchten Heizung ins Verhätlnis zum Wertersatz. Zur Ermittlung des Wertersatzes fehlen Mietwert der Wohnung und Alter des Berechtigten.


damischa 
Beitragsersteller
 16.05.2016, 19:24

Naja, Mieter möchte ich keine auf dem Hof und leisten kann ich mir den Wertersatz oder bzw. das Wohnrecht auslösen nicht. Alter ist 37 Jahre. Das Wohnrecht hat also schon noch einen Wert. Die Wohnung kann ich aktuell nicht gebrauchen, denke aber nicht das er alles ausbauen kann was er will nur weil er mein er kommt nicht zurück. Solange das Wohnrecht eingetragen ist muss ich die Wohnung für ihn bereithalten. Und wenn er die Heizung jetzt ausbaut und in 10 Jahren wieso auch immer wiederkommt muss ich eine neue Heizung einbauen. 

Mir geht es darum wem gehören alle zum Wohnhaus fest verbundenen Geräte ab dem Datum der Eintragung des Wohnrecht ins Grundbuch? Ich denke sie gehören mir, denn ich bin ja auch ab Datum  für die möglichen Reparaturen zuständig und das auf Lebenszeit meines Bruders. 

Vielen Dank erstmal für Ihre Gedanken und Anregungen

Franzl0503  17.05.2016, 01:27
@damischa

wfwbinder u.a. haben deine Frage bereits beantwortet. Ich empfehle dafür zu sorgen, dass das Wohnrecht im Grundbuch gelöscht wird. Spätestens wenn du Kapitalbedarf hast, wird die Bank die Löschung oder den Rangrücktritt zur Auflage machen.