Mit welchen Zeitraum berechnet man ein lebenslages Wohnrecht bei dem Wert eines Hauses
Ich möchte ein Haus kaufen und den Eigentümern, die darin wohnen, ein lebenslanges Miet- oder Nießbrauchrecht einräumen. Da dadurch Mieteinnahmen in dieser Wohnung ausfallen, muß ich von einer vorraussichtlichen Lebenserwartung ausgehen. Beide Eigentümer haben die durchschnittliche Lebenserwartung schon überschritten. Wie kann ich da kalkulieren, zumal dieses Thema etwas heikel ist. MfG ferryman
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WOHNRECHT,
lebenslanges Wohnrecht