Wohnrecht der Eltern - wer zahlt Strom-/Wasserkosten etc.?
Uns wurde vor 12 Jahren das Haus notariell übergeben mit lebenslangem Wohnrecht der Eltern. Zur Pflege selbiger wohnt mittlerweile auch eine Pflegekraft (dritte Person) mit im Haushalt der Eltern. Somit sind die Kosten an Strom/Wasser etc. weiter gestiegen, die wir bisher mit getragen haben. Die Pflegekosten und Kosten des täglichen Bedarfs sind durch Rente bestens abgedeckt. Zu den Nebenkosten wird jedoch nichts dazugezahlt, da die älteren Geschwister das Barvermögen verwalten und sich weigern. Sind wirklich wir allein in der Pflicht?
1 Antwort
Das kann man alleine dadurch beurteilen, dass man in den notariellen Niessbrauchvertrag schaut. Wenn dort pauschal geregelt ist, dass die Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Müll, Gebäudeversicherungen) für den Haushalt der Eltern übernommen werden, dann ist das nicht auf die Anzahl der Personen beschränkt. Wenn der Vertrag ausweist, dass zwar das Wohnrecht besteht, Nebenkosten jedoch durch die Eltern zu tragen sind, dann ist das ebenso genau so zu handhaben - die Frage einer Pflegekraft oder nicht ist dafür nicht relevant.