Meine Mutter hatte 1992 ihr Haus meiner Schwester Über tragen , wir sind 5 Geschwister damit keine Schenkungsteuer fällig werden sollte die Schwester mindestens 2 Geschwister auszahlen sonst wäre es ein Schenkung gewesen.Da sie aber kein Geld hatte zur Auszahlung wurde mir ein Geldliches Wohnrecht auf Lebzeiten Notariell eingeräumt jedoch nicht im Grundbuch die Wohnung sollte mit Frist zum Oktober 2020 Bezugsfertig gemacht werden da alle 3 Zimmer Nass und mit Schimmel befallen ist. Anstelle der Sanierung hat sie das Haus im Oktober Verkauft.Nun Frage ich mich wer für mein Wohnrecht aufkommen muss der Käufer oder Verkäufer. Der Käufer wurde von meiner Schwester nicht in Kenntnis gesetzt über das Wohnrecht.Hat jemand Erfahrung wie ich da vorgehen kann.Welche Rechte ich habe.
L.G. Elke