Wohnrecht im Notarvertrag geregelt, aber nicht im Grundbuch eingetragen?
Durch den frühen Tod unserer Mutter in den 60er haben meine Schwester und ich 50% eines damals neu gebauten Einfamilienhauses geerbt. Ein Großteil des Geldes hat damals unsere Großmutter mütterlicherseits dazugegeben. Sie starb zwei Jahre nach ihrer Tochter. Um uns Kinder abzusichern, hat sie in ihrem Testment das in den Hausbau geflossene Geld als Grundschuld eintragen lassen. Mein Vater hat kurze Zeit später wieder geheiratet und uns Kinder unter die Vormundschaft seines Bruders stellen lassen und die von unserer Mutter vererbten 50% auf 40% reduziert. Dafür wurde uns Kindern im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, hierüber gibt es einen Notarvertrag aus den Siebzigern. Das Wohnrecht selbst ist aber nie im Grundbuch eingetragen worden. Nun ist unser Vater verstorben und ich frage mich, was ist mit dem Wohnrecht am Haus?
1 Antwort
Maja:
Ich empfehle dir, die notarielle Urkunde zu überprüfen.
Wurde die Eintragung des Wohnrechts in das Grundbuch ausdrücklich bewilligt und beantragt? Bejahendenfalls hat das Grunduchamt die Eintragung übersehen.
Oder wurde das Wohnrecht nur schuldrechtlich vereinart ohne grundbuchliche Sicherung? Was eher selten vorkommt.