Wohnrecht auf Lebzeit und Grundhilfe Nebenkosten müssen selbst gezahlt werden auch Instandhaltung?

1 Antwort

Das Wohnrecht auf Lebenszeit wird er ja wohl nicht mündlich übertragen bekommen haben. Was steht denn in der entsprechenden Vereinbarung drin?

Ohne besondere Vereinbarung unterscheidet man zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Reparaturmaßnahmen:

http://www.rechtsanwalt-spoeth.de/pages/urteile/mietrecht/dingliches-wohnrecht.php

Heizungserneuerung ist außergewöhnlich und nur vom Eigentümer zu zahlen.

"Das Amt" würde im übrigen wahrscheinlich nie im Wege eines Zuschusses tätig werden, allenfalls eines Darlehens und dann auch nur nach gründlicher Begutachtung der Gesamtsituation.