Wohnrecht auf Lebzeit und Grundhilfe Nebenkosten müssen selbst gezahlt werden auch Instandhaltung?
Ich habe unser Elternhaus geerbt. Mein Bruder ( 48Jahre)hat Wohnrecht auf Lebzeit. Er bekommt nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente und Grundsicherung. Die Nebenkosten muß er je zu Hälfte mitbezahlen. Nun brauchten wir eine neue Heizung. Muß er sich auch an den Kosten für diese Instandhaltung zur Hälfte beteiligen und kann diese beim Amt einreichen? Müssen diese Kosten vom Amt übernommen werden?
1 Antwort
Das Wohnrecht auf Lebenszeit wird er ja wohl nicht mündlich übertragen bekommen haben. Was steht denn in der entsprechenden Vereinbarung drin?
Ohne besondere Vereinbarung unterscheidet man zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Reparaturmaßnahmen:
http://www.rechtsanwalt-spoeth.de/pages/urteile/mietrecht/dingliches-wohnrecht.php
Heizungserneuerung ist außergewöhnlich und nur vom Eigentümer zu zahlen.
"Das Amt" würde im übrigen wahrscheinlich nie im Wege eines Zuschusses tätig werden, allenfalls eines Darlehens und dann auch nur nach gründlicher Begutachtung der Gesamtsituation.