Ex zahlt Rechnung von Wohnung nicht?
Hallo,
ich hab mit meinem Ex 2 Jahre zusammengelebt. Ich bin 2018 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen in der er aber wohnen blieb. Er hat die Kontodaten etc geändert und so wurde nichts mehr bei mir abgebucht. Das ganze ist nun schon 5 Jahre her. Ich habe vor 3 Jahren den ersten Brief bekommen mit einer Forderung von 2000€ wegen Strom Gebühren die entstanden sind NACH meinem Aufzug. Heute habe ich ein Brief vom Anwalt bekommen mit einer Frist zum bezahlen der Summe.
Muss ich das ehrlich zahlen obwohl ich nicht mehr zu diesem Zeitpunkt dort gewohnt habe ?!
Oder sollte ich mir dafür einen Anwalt holen? Kenne mich da leider null aus.
5 Antworten
Forderungen aus 2019 oder älter kannst du Hinweis auf die Einrede der Verjährung zurückweisen, so diese denn nicht zwischenzeitlich gerichtlich tituliert wurden.
Prinzipiell besteht aber der Mietvertrag weiter fort, ebenso die Gesamstschuldnerhaftung der Partei Mieter. Ist bei deinem Ex nichts zu holen, darf der Vermieter die kompletten offenen Beträge von dir einfordern.
Du hättest dann im Innenverhältnis zu deinem Ex Anspruch auf Erstattung der Hälfte dieser.
Strom ist allerdings etwas, das zumeist nicht Teil der Mietnebenkosten ist.
Es geht nicht um die Miete, sonden um den Strom. Strom läuft üblicherweise auf einen Namen, nicht auf beide.
Warum läuft der Stromvertrag auf deinen Namen?
Ja, du bist Vertragsinhaber, du musst zahlen und kannst dir dann das Geld auf Privatem Weg von deinem Ex zurück holen.
Du solltest den Stromvertrag schnellstens kündigen.
Ich weiß nicht ob es über meinem Namen noch gelaufen ist. Als ich ausgezogen bin hat er alles umschreiben lassen. Ich habe damals den Vertrag gemacht aber eben nicht selber gekündigt da er sich darum kümmern wollte. Blöd und Naiv von meiner Seite :). Der Punkt ist, dass ich nicht mal weiß was geändert worden ist etc.
Heute habe ich ein Brief vom Anwalt bekommen mit einer Frist zum bezahlen der Summe.
Bitte den Anwalt Dir die seitens des Gerichts ( nach Mahnbescheid ) ergangene Titulierung der Forderung zuzusenden - kann der Anwalt keinen Titel vorlegen, so kannst Du Dich auf die zwischenzeitliche Verjährung berufen.
Ich habe vor 3 Jahren den ersten Brief bekommen mit einer Forderung von 2000€ wegen Strom Gebühren
bedeutet ja nun nicht, dass die Rechnung erst zu diesem Zeitpunkt erstellt wurde. Desweiteren - war sie zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung überhaupt nach gesamtschuldnerisch haftende Mitmieterin bzw. Vertragspartnerin des Stromanbieters.
Kann ich das als Privatperson einfach machen? Oder brauche ich dafür einen Anwalt?
Wenn jemand Geld von Dir fordert, muss er auch nachweisen können, dass der Anspruch zu Recht besteht - und dafür brauchst Du keinen Anwalt.
Verweise gleich auf die Verjährung - sollte es wirklich einen Titel geben ( was ich nicht glaube ) wird der Anwalt folgend darauf verweisen - den muss er Dir dann aber auch vorlegen.
Es ist unwahrscheinlich, dass dein Ex deinen Vertrag umschreiben durfte bzw. das überhaupt versucht hat.
Wie treu und zuverlässig dein Ex agiert, beweist ja seine Privatinsolvenz! 😜😁😎
Setze dich mit dem Anwalt und dem Stromversorger in Verbindung und kläre den Mist endlich mal auf!
Vielleicht lässt sich ja noch was retten, wenn Du den Auszug mit dem damaligen Datum beweisen kannst. Z. B. mit Deiner Ummeldung.
Eigene Verträge wie Strom/Gas/ Wasser sollte man also zukünftig immer selbst kündigen, da verlässt man sich nicht auf andere!!!
Dir bleibt nichts anderes übrig, als die angemahnten Rechungen zu bezahlen! Was Du Die auf privatem Weg zurückholen kannst, steht auf einem ganz anderen Blatt. meldet Dein Ex z.B. privatinsolvenz an, kannst Du das Geld langfristig abschreiben, selbst wenn Du einen Gerichtsbeschluß in Händen hälst.
Er hat damals Privatinsolvenz angemeldet. Müsste damit aber inzwischen durch sein. Würde das die Situation trotzdem noch beeinflussen?
Wie oft willst Du das noch abklären? Wo nichts zu holen ist wirst Du leer ausgehen, ob Du nun einen Gerichtsbeschluß hast oder auch nicht! Du bezahlst letztendlich die Zeche, denn Du wirst zur Zahlung als Auftraggeber verpflichtet!
Ja klar war ich der Auftraggeber. Aber wenn er den Vertrag auf sich überschreiben lassen hat bin ich doch nicht mehr die verantwortliche. Darum geht es mir.
Wenn sie vor drei Jahren (z. B. April 2020) eine Rechnung über 2000 Euro bekommen hat, ist diese noch nicht verjährt!
Diese würde mit Ablauf des 31.12.2023 verjähren!