Also zunächst erstmal zur Situation, die generell eher etwas komplizierter ist:
Anfang nächsten Jahres still ich eine zweijährige Umschulung in einem Berufsförderungswerk antreten, als berufliche Rehabilitation inklusive Internatsaufenthalt und Verpflegung. Jetzt wirft mich mein Vermieter allerdings Ende diesen Jahres aus der Wohnung. Problem hieran: Nach Aussage des BFWs kann ich die Umschulung nur mit gültigem Erstwohnsitz antreten.
Nach Aussage des Jobcenters bekomme ich keine Wohnung bezahlt, da mein Erstwohnsitz ja das Internat sein müsse. Mein Sachbearbeiter hat mit so einer Situation bis jetzt noch keine Erfahrungen gemacht und ist total ratlos (absolut großartig, nicht wahr?).
Also habe ich jetzt gegensätzliche Aussagen von den beiden für mich verantwortlichen Stellen. Die "offensichtliche Lösung" wäre jetzt, bei meinen Eltern einzuziehen. Jetzt bin ich allerdings über 30. Das letzte Mal wurde mir das Einkommen meiner Eltern und die Mietfreiheit ungünstig an mein Hartz 4 angerechnet, da blieb fast nichts übrig.
Meine Frage ist jetzt, ob jemand weiß, ob mein Erstwohnsitz überhaupt eine Auswirkung auf meinen Regelsatz hat, wenn ich 90% der Zeit eh im Internat, also im Zweitwohnsitz, unterkomme?