Guten Abend, ich habe eine Frage zum Grundbucheintrag und einem Wohnrecht hinter dem Grundbucheintrag, kann der erste Eintrag ohne Rücksprache erhöht werden?
Im 1. Rang stehen 100t€. Im zweiten Rang steht eine zweite Summe von 50t€. Im 3. Rang das Wohnrecht. Jetzt wurde durch eine Umschuldung der erste Rang abgelöst und die Bank im 2. Rang hat den Betrag entsprechend erhöht. Darf das ohne Zustimmung des Wohnrechtinhabers erfolgen?
WOHNRECHT,
Grundbucheintrag