Hallo,

Im Notarvertrag ist das Wohnrecht für 3 Zimmer Küche, Bad eingetragen sowie die Mitbenutzung der Nebengebäude. An die Wohnung angrenzend befindet sich ein beheizter Wintergarten, der bisher nur von dieser Wohnung zugänglich ist und von dem Wohnrechtsinhaber benutzt wird. Nun wird auf den Notarvertrag verwiesen um die Heizkosten für den Wintergarten nicht zu zahlen. Ist dies zulässig? Zukünftig könnte man vereinbaren, dass der Wintergarten gemeinsam genutzt und die Heizkosten gemeinsam getragen werden.

Vielen Dank für ihre Meinung zu diesem Thema.