lebenslanges Wohnrecht für Sohn möglich?
Hallo,
ich hätte folgende Frage: Wäre es möglich, meinen einzigsten Sohn ( der auch Alleinerbe ist ), ein Wohnrecht auf Lebenszeit in meinen Haus einzuräumen? Der Hintergrund wäre folgender, ich bin 62 Jahre alt und möchte mein Haus, im Falle das Falles, nicht einen Pflegeheim überschreiben müssen bzw. verkaufen müssen um die Kosten für einen Pflegeplatz zu finanzieren. Wenn ich das Haus meinen Sohn jetzt überschreiben/ vererben würde, dann zählt ja die 10 Jahresfrist.
Mein Gedanke war jetzt, meinen Sohn ein lebenslanges Wohnrecht zu geben, denn so wäre das Haus eigentlich unverkäuflich und somit auch "sicher" vor dem Pflegeheim.
Ist meine Idee so richtig bzw. auch durchfürbar?
Für Antworten wäre ich dankbar.
Gruss Dieter
3 Antworten
Hallo,
danke für eure Antworten!
Ich verstehe die Antworten so:
Ich überschreibe meinem Sohn das Haus und lasse mir ein lebenslanges Wohnrecht geben in Verbindung, dass mein Sohn mich im Falle eines Falles pflegen muss. Was passiert aber, wenn die häusliche Pflege innerhalb von 10 Jahren nicht mehr sichergestellt ist und ich ins Pflegeheim muss? Muss ich dann die Schenkung zurückfordern? Mein Wohnrecht kann ich ja nicht übertragen, da das Wohnrecht ja nur für meine Person gelten würde.
Gruss Dieter
Jein, im schlimmsten aller Fälle würde man ggf. das Haus versteigern udn das Wohnrecht würde abgefunden.
Ich würde den umgekehrten Weg gehen.
An den Sohn übertragen, aber ein eigenes Wohnrecht dagegen eintragen. Damit ist die Haftung auf die Miete beschränkt, die dann für die Wohnung, die Du ja dann nicht mehr bwohnst, erzielbar ist.
Der Sohn müßte dann also wenn es zum schlimmsten Fall kommt, die Wohnung vermieten, oder selbst bewohnen udn die Marktübliche Miete zahlen.
In beiden Fällen bliebe das Haus erhalten.
Ich würde auch eher den von wfwbinder vorgeschlagenen Weg gehen, also das ganze Haus auf den Sohn übertragen und sich dabei ein lebenslanges Wohnrecht ausnehmen. So verringert sich zudem der Wert der Schenkung. Du könntest sie auch ganz ausschließen, wenn du noch ein Leibgeding zusätzlich vereinbaren würdest, dass praktisch dein Sohn ein Entgelt zahlt. Dann wäre auch deine Sorge wegen einer 10jahres-Frist völlig unberechtigt, weil dann überhaupt keine unentgeltliche Zuwendung mehr vorliegt.