Bruder kauft Elternhaus
Mein Bruder möchte meiner Mutter unser Elternhaus abkaufen und hat meiner Mutter auch lebenslanges Wohnrecht zugesichert. Er möchte nicht ins Haus einziehen, hat aber schon Umbaumaßnahmen angekündigt. Was müssen meiner Mutter und ich beachten,
- Das meine Mutter nicht eines Tages aus dem Haus geworfen wird.
- Das ich nicht um mein mir zustehendes Erbe betrogen werde.
Vielen Dank XXX
4 Antworten
ad 1:
Das Wohnrecht dürfte grundbuchlich gesichert werden und besteht lebenslang unverändert. Auch bei Umbausmaßnahmen bewohnt sie die zugewiesene Wohnung unentgeltlich, aber unter Tragung der Betriebskosten.
ad 2:
Dein dir "zusthendes Erbe" bemisst sich am Reinnachlass (Vermögen ./: Nachlass- und Erbfallvernindlichkeiten) am Todestag.
Demnach ohne den Immbobilienwert, sofern das Haus verkehrswertgerecht und unter Einbrechnung des Wohnwertes verkauft wurde.
(Statisches Lebenserwartung (83) ./. Lebensalter) X (12 X ortsübliche Vergleichsmiete) + Kaufpreis + 15% "Familienrabatt" = Verkehsreweert nach Gutachten oder gem. § 183 (3) BewG.
Eine Differentz wäre 10 Jahr nach Verkauf degressiv, d. h. jährlich 10% fallend zur Pflochtteilsquote dem Reinnachlass hinzuzurechnen und dein Erb- oder Pflichtteilsanspruch bemäße sich nach diesem erhöhten, sog. fiktiven Reinnachlass.
An der Immobilie als "Erbe" hättest du keinen Anspruch mehr.
Ob und in welcher Höhe die Verkäuferin eine Ausgleichspflicht, lebzeitig oder im Erbfall bestimmt, entscheidet sie ohne deine Zustimmung oder Rechtsanspruch jedoch ganz allein.
G imager761
Mein Mann hat auch das Haus seiner Mutter übernommen, sie hatte das Wohnrecht und die Geschwister wurden ausbezahlt. Haben wir mit Notar gemacht. Darauf achten, das das Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen wird
nobbi: "Umbaumaßnahmen angekündigt", kenne ich. Frau Mutter kommt während der überlangen Umbauzeit ins "Betreute Wohn-Heim", nur vorrübergehend versteht sich. Und wenn du dich nicht intensiv um eine geordnete Vermögensverwaltung bemühst, fließt der Kaufpreis zur Bezahlung der aufwendigen Umbaumaßnahmen heimlich wieder an dern Käufer zurück.
Mit bestehendem Wohnrecht rausschmeißen kann man Deine Mutter nicht.
Was nun das Erbe betrifft, so ist wirklich äußerste Vorsicht angesagt: Deine Mutter hat nun viel Bares auf der hohen Kante liegen und da könnte der geschäftstüchtige Bruder versucht sein, dem Mütterlein dasselbe aus den Rippen zu schneiden. Komm ihm zuvor: Kümmere Dich ab jetzt liebevoll um Muttern. Mehrere Besuche wöchentlich sind da ebenso Pflicht wie tägliche Telefonate. Zieh immer Deine ältesten Klamotten an und leih Dir irgendwo ein schrottreifes Auto. Das erzeugt Mitleid und animiert zu Geldspenden größeren Umfangs. Laß Dir das Geld unbedingt in bar geben, nicht dass ansonsten der Bruder davon Wind bekommt! Du siehst, es bedarf eines ausgeklügelten Plans. Setz Dich noch heute hin um die Details auszuarbeiten.
habe mich gerade schlapp gelacht ! Aber der Ratschlag selbst hat was ! Paß auf, da kommen sicher noch weitere detaillierte Fragen zur Vorgehensweise. K.
Na ja, ich kenne Famlien wo es so ähnlich abgelaufen ist!
Ob der Fragesteller die Ironie erkennt? Die Antwort trifft jedenfalls meinen Humor!