Wann wird die Schenkungssteuer - oder Erbschaftssteuer beim eingetragenen Wohnrecht fällig?

3 Antworten

Die Schenkungsteuer, wenn sie denn anfällt ist fällig, wenn das Recht eingeräumt wird.

Also wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist, muss die Steuererklärung abgegeben werden.

Deshalb sollte man genau prüfen, wann man so etwas eintragen lässt.

Will z. B. ein(e) Immobilienbesitzer(in), der in seiner Immobilie mit einer Freundin/einem Freund wohnt, den für den Fall des eigenen Todes absichern, so kann er das Wohnrecht natürlich gleich eintragen lassen, aber dann ist es eine Schenkung die schnell den Freibetrag von 20.000,- übersteigen kann.

Logischer und sachgerechter wäre es dieses Wohnrecht in das Testament aufzunehmen. Im Falle des Vorversterbens des Partners, der bei einer Trennung wäre dann kein Geld verbrannt worden.


Andri123  21.06.2018, 15:58

Siehe Vorfragen...

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 16:15

Vielen Dank für die Antwort....ins Testament könnte das Wohnrecht nicht eingetragen werden, da meine Eltern ein gemeinsames Berliner Testament verfassten, mein Vater bereits 2000 vorverstorben ist.

Meine Mutter ließ von daher, als durch mich befreite Vorerbin, 😥 dem Lebensgefährten ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch eintragen.

Dieser bombardiert mich nun mit diversen Anzeigen und denunziert es mich sogar beim Jobcenter mit haltlosen Behauptungen....bin aber mittlerweile in Rente & schickt mir sämtliche Rechnungen, weil ich wohl die Eigentümerin der Immobilie bin.

Ich denke nicht, daß die Schenkung is dem FA mitgeteilt wurde!

wfwbinder  21.06.2018, 16:21
@Kandinsky59

OK, ich erinnere mich. Ich sehe nicht bei jeder Frage nach, ob die Fragerin in der Sache schon etwas gefragt hatte.

Da bei solchen Rechten das Finanzamt immer benachrichtigt wird, wissen die um die Sache. Kann sein, dass es übersehen wurde.

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 16:33
@wfwbinder

Hm, wäre halt zu schön gewesen, wenn ich dadurch einen Trumpf gegen diesen Menschen gehabt hätte! Ich habe diesem Mann nichts getan & begreife nicht, warum er mich nur angreift, denunziert, verleumdet.

Warst Du denn inzwischen bei einem Anwalt?

Soweit ich das eruieren kann, hat der beurkundende Notar damals bereits eine Meldung an das FA gemacht (§34 ErbStG) und der Beschenkte hat es dann nicht selbst melden müssen (§31).

Du wirst dem FA also kein Geheimnis verraten, wenn Du diese Schenkung mitteilst.

Steuerhinterziehung m.E. besteht nur bei Vorsatz.

Ob eine Schenkungssteuererklärung abgegeben wurde, wirst Du vermutlich nicht wissen.


EnnoWarMal  21.06.2018, 18:08
hat der beurkundende Notar damals bereits eine Meldung an das FA gemacht (§34 ErbStG) 

Nein. Dort wird von Erbe gesprochen, nicht von Schenkung.

Andri123  21.06.2018, 18:31
@EnnoWarMal

Ok, wie ist es dann? Die Eintragung des Wohnrechts mußte aleo nicht vom Notar dem FA gemeldet werden, oder evtl. nur gemäß eines anderen Paragraphen?

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 16:24

Danke für die freundliche Antwort, aber ich weiß nichts von einem Notar, der die Schenkung gemeldet haben soll ??

Ich war zwischenzeitlich beim Anwalt....alles hängt nun am beantragten Erbschein, ohne den der Wohnberechtigte keinerlei Auskunft über den Nachlass erteilen will. Er bezweifle, daß ich die legitime Erbin sein soll!

Ich weiß lediglich, daß das Wohnrecht im Grundbuch im Februar 2016 eingetragen wurde. Könnte natürlich möglich sein, daß es dem FA gemeldet wurde, ich denke aber eher nicht.

Der Anwalt meinte, er könne erst richtig etwas unternehmen, wenn der Erbschein ausgestellt ist.

Liebe Grüße

Andri123  21.06.2018, 16:31
@Kandinsky59

Der Notar war gesetzlich verpflichtet, das zu melden. Siehe auch Kommentar von wfw. Mach doch bitte einfach lieber nichts ohne Anwalt.

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 16:48
@Andri123

Der Notar ist ein guter Freund des Wohnberechtigten, deshalb habe ich Zweifel, ob die Schenkung dem FA gemeldet wurde.

Ich unternehme auch nichts, ohne Anwalt, bin solchen raffinierten, hinterlistiger Menschen nicht gewachsen.....hab Angst, was noch alles auf mich zukommen wird, denn die ganzen Versicherungen laufen einfach weiter.....ohne den Erbschein kann ich nichts kündigen.Das wird eine teure Angelegenheit, denn ich brauche wohl für jede Kleinigkeit Hilfe.

Bin einfach fertig & verzweifelt, daß sowas möglich ist! 😥

Andri123  21.06.2018, 16:51
@Kandinsky59

Du hast aber Beratungshilfe beantragt? Und denk auch an PKH, wenn es zum Prozeß kommt.

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 16:53
@Andri123

Nee, hab noch nichts beantragt...auweia, der Anwalt sagte nichts davon!

Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Das Datum steht dann aber drauf.


Kandinsky59 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 16:29

Dankeschön für die Info! Wer gibt denn wem Bescheid?

Ist es denn immer so, daß der Notar dem FA eine Schenkung mitteilt?

EnnoWarMal  21.06.2018, 18:09
@Kandinsky59

Nein, der Notar ist dazu nur bei Erbschaften verpflichtet. Eine Schenkungsteuererklärung muss man schon selbst machen, so wie alle anderen Steuererklärungen auch.

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 03.07.2018, 00:17
@EnnoWarMal

Oh, dankeschön für die Info.....meine Mutter ließ dem Lebensgefährten zu Lebzeiten das Wohnrecht eintragen. Mittlerweile ist sie verstorben.lch denke nicht, daß der LG die Schenkung beim FA gemeldet hat. Warte immer noch auf Erbschein, wozu ich quasi genötigt würde zu beantragen. Der LG gibt keinerlei Auskunft und behauptet einfach, ich sei keine legitime Erbin!

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 03.07.2018, 00:18
@Kandinsky59

Also war es eine SCHENKUNG, die man selbst anzeigen muß, gell?