Die Schwiegermutter hatte ihr Zweifamilienhaus auf ihren Sohn übertragen (Notarvertrag und Grundbucheintrag). Kurz darauf verstarb der Sohn, die Schwiegertochter und die gemeinsamen Kinder erbten als Erbengemeinschaft das Haus. Die Schwiegermutter hat ein lebenslanges und unentgeltliches Wohnrecht im Erdgeschoss. Ihr verstorbener Sohn verpflichtete sich zu sorgsamer Wart und Pflege, Zubereitung der Tischkost und Übernahme häuslicher Arbeiten. Muss die Schwiegertochter (alleinerziehend und auf ihren Beruf angewiesen) diese Verpflichtungen übernehmen?