Erlischt das wohnrecht automatisch wenn das Gebäude komplett abgebrannt ist und von der Versicherung neu aufgebaut wird?
Mein Sohn hat ein Gutshaus gekauft und wir haben ihm 100 Tausend Euro zum kauf geschenkt. Am 1.12.2019 ist das Gutshaus komplett abgebrannt. Die Versicherung will jetzt das komplette Gebäude abreißen und neu aufbauen. Erlischt das Wohnrecht automatisch?
3 Antworten
Wenn es ganz dick kommt, dann besteht der Wohnrechtsinhaber sogar darauf, dass sein Wohnrecht erfüllt wird - ihm also eine adäquate Bleibe zur Verfügung gestellt wird. Die finanzielle Leistung der Versicherung berührt doch nicht die Eigentumsverhältnisse. Warum sollte dann eine Grundbucheintragung geändert werden?
Ich verstehe die Aussage des Anwalts nicht, denn das Gebäude wird doch mit der Versicherungsleistung wieder hergestellt wird. Zudem fehlen ja auch alle Hinweise, wem das Wohnrecht eingeräumt wurde. Wenn es als Gegenleistung für die 100 000 € eingeräumt wurde, dann ist ist die vom Anwalt gemachte Aussage eine Lösungsmöglichkeit. Allerdings spichst Du von einer Schenkung an Euren Sohn, aber mit Einräumung eines Wohnrechts handelt es sich höchstens noch um eine gemischte Schenkung
Nö, davon ist nicht auszugehen. Der Hintergrund der Frage erschliesst sich nicht. Wenn unser Haus in Dortmund abfackeln sollte und wir von der Vers. ein neues hingestellt bekommen, behalten wir das Wohnrecht ja auch bei. Es ist ja auch unser Grundstück. Ist doch klar! Und "automatisch" erlischt da schomal gar gar nix.
Bin heute beim Anwalt gewesen .Es ist tatsächlich so das bei höherer Gewalt (Brand ) das lebenslange Wohnrecht erlischt. Allerdings muss mein Sohn mir die 100 Tausend Euro zurück zahlen.
OK! Interessant. Echt krass. Das hätte keiner gedacht. Ist gut und schlecht - je nachdem, aus welcher Perspektive man´s betrachtet. Danke für den Nachtrag hier! :-))
Die ganze Frage wirkt konstruiert, echt. Wenn ein Wohnrecht von allein erlischt, weil das ganze Haus erlischt, dann müsste man sich als Eigentümer ja quasi bei der Vers. um sein eigenes neues Haus bewerben und dort um ein Wohnrecht bitten. Geht nicht? Siehste ... .Auch würde das voraussetzen, dass die Ver. Eigentümer des Neubaus werden würde. Geht auch nicht? Sach ich ja.
Denk mal an Mieter, deren Mehrparteienhaus wegen Brand ruiniert ist. Da erlischen die Mietverträge ja auch nicht, weil die Hütte kaputt ist. Die Mietvertrag muss weiter aufrecht erhalten werden.
Das Wohnrecht ist doch im Grundbuch eingetragen und das ist durch den Brand nicht geändert.
Den Neuaufbau gibt übrigens Dein Sohn in Auftrag, eine Baufirma wird ihn ausführen und die Versicherung wird es finanzieren. Ich habe noch nie gehört, dass eine Versicherung sich als Bauunternehmen betätigt.
Wenn Ihr ein Wohnrecht habt (im Sacherhalt fehlt, dass die 100.000,- mit der Gegenleitung Wohnrecht verbunden waren), kommt es rauf an, wie es formuliert ist.
Beim Neubau muss nämlich darauf geachtet werden, das passende Räumlichkeiten entstehen, für den Fall, dass der Neubau, vom ursprünglichen Gebäude abweicht.
Bin heute beim Anwalt gewesen .Es ist tatsächlich so das bei höherer Gewalt ( Brand ) das Wohnrecht automatisch erlischt allerdings muss mein Sohn mir die 100 Tausend Euro zurück zahlen.
Bin heute beim Anwalt gewesen .Es ist tatsächlich so das bei höherer Gewalt (Brand ) das Wohnrecht automatisch erlischt allerdings muss mein Sohn mir die 100 Tausend Euro zurückzahlen.