rechte und pflichten bei wohnrecht
mein bruder (hausbesitzer) hat jetzt 3 jahre lang von mir (wohnberechtigter) grundsteuer haftpflicht etc, kassiert. zu unrecht. darf er nicht. steht in urkunde ! ich bin leider zu vertrauensselig zu meiner wohnung gehört ein keller in der schon immer eine heizung ist, der die letzten 3 jahre nie in der nebenkostenabrechnung aufgetaucht ist. jetzt ist er sauer, weil ich die Grundsteuer etc. nicht bezahlen muss jetzt hat er mir rückwirkend diesen keller berechnet. meine wohnung hat jetzt nicht mehr nur 100 !!!! eigentlich hat sie nur 97 (er fordert mich jetzt echt heraus) sondern 113 QM. dieser posten ist angeblich nie in den nebenkosten aufgetaucht, weil er mir das "geschenkt" hat. ha ha ... der hat mir noch nie was geschenkt. ich hab ihm seine terasse an seinem haus, mit meinem Geld belegt, weil er nicht mehr weiß, wo er das geld her bringen soll, hat er an meinem pa appeliert - und ich depp hab gesagt, klar ... ich zahl ihm doch eine terrasse, wenn der arme mann kein geld mehr hat. er hat sich dann ein auto für 30 tausend gekauft. der arme mann kann er die heizkosten quadratmeter mäßig rückwirkend verlangen ? ich wollte eigentlich nichts von ihm geschenkt ? muss ich ihm das rückwirkend bezahlen ? Er will das geld jetzt von mir, weil er stockwütend ist, weil ich keine grundsteuer bezahlen muss. und er jetzt angeblich privatgeld entnehmen muss. ich hab ihm auch eine terrasse geschenkt, soll ich mir das geld jetzt auch wieder zurück holen ? der hat mich beim erbe verarscht, und ich hab trotzdem unterschrieben und dachte ich hab dann meine ruhe und jetzt geht das so weiter. ich will doch eigentlich meine ruhe. aber der fordert mich richtig raus. ich will meine ruhe, aber ich will auch nicht mehr verarscht werden. bei wohnrecht gehört doch die terrasse zum haus und nicht zur wohnung oder ? was soll ich tun wer hat einen rat danke
1 Antwort
Dein Bruder ist Hauseigentümer und Du hast Wohnrecht offenbar an einer Teilfläche dieses Hauses. Das fängt ja schon mal gut an, denn diese Konstellation garantiert Ärger ohne Ende bis ans Lebensende.
Ich kenne den Inhalt Eurer Vereinbarung nicht, wundere mich jedoch über das, was Du dazu sagst. Die gewöhnlichen Unterhalts- und Erhaltungskosten trägt insofern üblicherweise nicht der Eigentümer, sondern der Wohnberechtigte. So muß es doch wohl auch bei Euch sein, denn ansonsten brauchtet Ihr Euch über die Heizkostenabrechnung garnicht erst zu streiten. Wieso dann Dein Bruder dann Nebenkosten zu Unrecht kassiert haben sollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Mein Rat an Dich: Geh zu einem Rechtsanwalt und lass Dich da beraten und vertreten. Aber bitteschön zu einem Anwalt vor Ort, denn die Sache läßt sich nur dann aufklären, wenn Du dem Anwalt sämtliche hier relevanten Unterlagen zur Prüfung vorlegst. Es würde nichts bringen, wenn Du da über das Internet Rechtsberatung suchst. Diese Anwälte könnten Dir genauso wenig Auskunft geben, wie wir hier.
Mit einem Anwalt gegen den eigenen Bruder vorgehen!? Na das werden ja entspannte Familienfeiern in den kommenden 45 Jahren...