Jemand hat ein eingetragenes Wohnrecht, bewohnt das Haus aber nicht, kann er bei Vermietung die Mieteinnahmen verlangen?
Mein Vater hat ein eingetragenes Wohnrecht im Eigentumshaus meiner Oma, bewohnt dieses aber achon seit Jahren nicht mehr, da er nun selbst ein Haus besitzt. Nun ist das Objekt mit Wohnrecht schon mehrere Jahre vermietet. In naher Zukunft steht ein Mieterwechsel an und mein Vater ist der Meinung das er mit dem Wohnrecht ein Anrecht auf ein Teil der Einnahmen der Vermietung des Hauses hat? Ist das richtig? Kann er das?
WOHNRECHT,
Mieteinnahmen