Wohnrecht vor Grundschuld im Grundbuch?
Mein Vater möchte mir das Elternhaus übertragen. In diesem Zuge zahle ich meine Schwester aus und muss hierfür ein Darlehen aufnehmen. Der Notar empfiehlt meinem Vater, der ein vertragliches Wohnrecht erhalten soll, eben dieses Wohnrecht vor der Grundschuld der Bank im Grundbuch eintragen zu lassen. Wir waren nun bei diversen Finanzberatern für unser Anliegen. Einer meinte das wäre zwar schwierig und der Zins würde darunter leiden, aber er würde das hinkriegen. Alle anderen sowie unsere Hausbank lehnen das kategorisch ab. Wir kennen uns nicht sonderlich aus. Aber der Notar müsste doch wissen was er sagt. Hat jemand Erfahungswerte?
2 Antworten
Der Notar weiss auch, was er sagt. Nämlich, dass es für Deinen Vater besser ist, erstrangig ein Wohnrecht zu haben.
Der Bank ist das Interesse Deines Vaters egal. Für die Bank ist es wichtig, das Objekt im Fall Deiner Zahlungsunfähigkeit ohne Komplikationen verwerten zu können. Dann wäre Dein Vater obdachlos.
Daher auch der Zinsaufschlag mit Wohnrecht.
Der Rat des Notar ist nicht falsch - aber IMHO an der Realität vorbei. Ich kenne keine Bank, die sich auf ein zweitrangiges Darlehen einlässt (vielleicht, wenn der Wohnberechtigte 95 Jahre alt ist?)