Welche Bank beleiht unser Haus trotz des Wohnrechts unseres 84 jährigen Untermieters im Hinterhaus?

4 Antworten

Hier wurde eine identische Frage schon einmal beantwortet:

https://www.finanzfrage.net/frage/lebenslanges-wohnrecht-im-grundbuch---beleiht-die-bank


jo220384 
Beitragsersteller
 05.03.2016, 15:31

Auf Grund dieser Frage bin ich auch auf dieses Forum gestoßen. Anders ist bei mir allerdings, das der Herr nur 1/4 der Wohnfläche bewohnt und das Haupthaus nicht antastet und er Statistisch nicht mehr die längste Lebenserwartung hat durch das fortgeschrittene Alter. MFG ;-)

Die konstruktivste Antwort hier kommt klar von Hypothekenteam. Das Problem mit Vermittlern besteht darin, dass sie meist nur glasklare Finanzierungen vermitteln. Wenn Du was Spezielles hast wie hier, bist Du bei Deiner Bank direkt klar besser aufgehoben, weil Du mit denen eine Sondersituation sehr viel besser besprechen kannst und die Bank selbst das eigene Risiko besser einschätzen kann, als ein Vermittler.

Jürgen:

Bei einem Verkehrswert von angenommen 150 000 € beträgt der Beleihungswert 135 000 € und der erststellige Beleihungsraum max. 81 000 €. Lehnt der 84 jährige Wohnberechtigte den Rangrücktritt hinter die Bankgrundschuld ab, ist das Wohnrecht als "Vorrangiges Recht"  zu bewerten und verringert den erststelligen Beleihungsraum.

Erstellig max. 81 000 abzüglich Wert des Wohnrechts, der wie folgt ermittelt wird:

84 Mann, Lebenserwartung rd. 6 Jahre, Faktor 5,082 x Jahresmietwert der 70 qm großen Wohnung.

Wenn ein Haus mit 290qm Gesamtwohnfläche mit lediglich 150.000 EUR bewertet wird, nehme ich an, daß die allgemeine Zurückhaltung der Kreditgeber nicht nur durch das Wohnrecht bedingt ist.  Es ist vielmehr anzunehmen, daß sich das Objekt in einer Gegend mit einer insgesamt schwachen Nachfrage belegen ist und Kreditgeber befürchten, das die Sicherheit bei der angestrebten Darlehenshöhe nicht ausreicht. Schon mal daran gedacht, weniger Darlehen aufzunehmen?


jo220384 
Beitragsersteller
 05.03.2016, 15:29

Der Wert steht so niedrig, weil das Haus von 1940 ist. Das im kompletten Haus Parkett liegt, alle Fenster neuwertig sind und sich das Haus in einem recht guten Allgemeinzustand befindet interessiert scheinbar keinen. Die Banken wollen ja erst nicht mal mehr Unterlagen einsehen, wenn ich das Wohnrecht anspreche. Die Summe darf gern niedriger sein, wäre aber eher Unsinnig, weil ich mehrere Kreditierungen nebeneinander als wenig effektiv ansehe.