Räumungsfrist bei Tod bei dinglichem Wohnrecht?
Ich bin Eigentümerin einer Immobilie. In dieser bewohnt mein Vater eine Wohnung und mehrere Räume auf dem Grundstück.
Hierfür hat der Vater ein dingliches Wohnrecht.
Wenn der Vater stirbt erlischt ja dieses Wohnrecht.
Welche Frist muss ich den Erben ( dazu gehöre ich und noch 3 Geschwister,) einräumen für eine Räumung und Übergabe der Räumlichkeiten an mich als Eigentümerin.
Es wird immer von einer angemessenen Frist berichtet.
Ich möchte jedoch dass die Räumung schnellstmöglich gemacht wird.
Also welche Mindestfrist ist lt. Gesetz im Jahre 2020 angegeben
2 Antworten
webrendel
Frist von acht Wo. einräumen u. bei Nichtbeachtung auf die kostenpflichtige anderweitige Einlagerung des Mobiliars hinweisen.
Löschung des Wohnrechts im Grundbuch auf einfachen Antrag (also formlos) gg. Vorlage der Sterbeurkunde beim Grundbuchamt möglich, falls Vorlöschklausel gem. § 23 Abs. 2 Grundbuchordnung besteht, andernfalls erst in einem Jahr.
Ich kenne keine Mindestfrist, aber ein angemessener Zeitraum scheint wohl laut Auffassung 8 Wochen zu sein.