Küchenaufbau incl. Elektro-und Wasseranschluß, wann gilt der Vertrag als erfüllt

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Wir haben uns eine hochwertige Ausstellungsküche bei einer Möbelkette gekauft. Uns wurde eine Spetition zum Aufbau empfohlen, mit welcher wir dann auch einen Vertrag zum Aufbau, incl. Elektro- und Wasseranschluß abgeschlossen haben.

Nun wurde die Küche aufgebaut (Abbau und verpacken erfolgte durchs Möbelhaus, da Ausstellungsküche). Die Übergage vom Monteur wurde hoppla hopp durchgeführt, er hatte wohl schon feierabend. Ich mußte Ihn nochmal zurückholen, weil mir dann gleich aufgefallen war, dass die Inselhaube(von beiden Seietn bedienbar, aber mit einer Glasplatte , die man bei Kochen als Spritzschutz runter lassen kann) verkehrt herum montiert wurde. Dies hatte er dann noch schnell geändert. Er wußte davon nichts, das die haube solche raffinessen besitzt :-((. Bei der Übergabe wurde schriftlich festgehalten, dass die Spülamatur nicht fertig montiert werden kann, da Teile fehlen, die erst bestellt werden müssen. Jetzt wird es spannend. Die Teile haben wir uns direkt liefern lassen, mußten wir aber beim Möbelhaus nachfassen, wo sie bleiben, der Küchenbauer hat es erst über 1 Woche später nach Küchenaufbau gemeldet. So die Teile waren dann da. darauf hin habe ich den Küchenbauer angerufen, wann er denn die Arbeit vollendet. Ja wenn wir für die Anfahrt und die Montage bezahlen kommt er und baut sie ein.ich war sprachlos.... Zum ganzen Ärger kam noch dazu. dass die Inselhaube so falsch montiert war (Haben wir nach der Drehung festgestellt) das man die letzten beiden Kochfelder nicht nutzen konnte. Da wurde uns der Monteur nochmal geschickt und hat es in Ordnung gebracht ( immer noch nicht ganz perfekt, aber wir haben es dann so gelassen, da die Maler die Deckefertig machen wollten). Zum diesem zeitpunkt waren wir aber noch nicht im Besitz der Ersatzteile für die Spülamatur. Gerade heute habe ich wieder mit dem Chef vom küchenaufbau/Spetition gesprochen und er besteht weiterhin auf dem Standpunkt, er montiert uns die Amatur nur, wenn wir seine An und Abfahrtskosten + Monteurstd. bezahlen. ich habe ihn auf den Vertrag aufmerksam gemacht, wo drin steht, das Elektro- und Wasseraschluß montiert wird, und wir den Wasseranschluß als nicht erfüllt ansehen, lässt er nicht gelten. Wir hätten ja einen Vertrag mit Ihm gemacht und beim Möbelhaus eine Ausstellungsküche gekauft und wenn da Teile feheln und er dadurch die Küche nicht vollständig aufbauen kann, kann er ja nichts dafür. Das Möbelhaus hat uns hier wirklich sehr unterstützt um das fehlende teil zu organisieren und ist nicht gerade begeistert, wie sich der Küchenaufbauer verhält. Frage: Können wir das Nichterfüllen des Wasseranschlußes von der Rechnung abziehen? Ein weiteres Bestehen auf Erfüllung des Vertrages lehnt er ja ab und kostet uns auch ziemlich viel nerven, diese endlosen Diskussionen zu führen. ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, mich macht der ganze umstand schon recht zornig...SERVICE am KUNDEN sehe ich mit anderen Augen. danke schon mal

Handwerker, Vertrag, Service
eigenmächtige Terassenerweiterung durch Eigentümer bei Neubau eines Mehrfamilienhauses

Hallo, vor einem Jahr haben wir uns eine Eigentumswohnung im 1. Stock in einem 10 Parteien Haus gekauft und diese Wohnungen sind jetzt für alle bezugsfertig. Im Prospekt und Bauplan waren die Terassen im EG ( Gaterneanteil gehört zur ETW) alle gleich groß und endeten unter den Balkonen des 1. und 2. OG. Das Gesamtbild war harmonisch.

Auf der ersten Eigentümerversammlung hat ein Eigentümer der EG gefragt ( es ist die Whg. direkt unter uns), ob etwas dagegen spricht, die Terasse um eine Plattenreihe zu vergrößern. Wir hatten Bedenken angemeldet und wollten uns erst noch die Pläne anschauen. Abgestimmt wurde an diesem Abend nicht (weder durch Handzeichen oder im Protokoll festgehalten). Nun mußten wir feststellen, dass besagter Eigentümer seine Terasse um 3 Plattenreihen vergrößert hat und auch am Hausrand auf seinem Grundstück 3 Plattenreihen gelegt hat.

Wir haben ihn darauf angesprochen, dass wir doch sehr erstaunt darüber sind, da wir doch Bedenken angemeldet hatten. Als Antwort bekamen wir, dass ja keiner sonst auf der Eigentümerversammlung etwas dagegen gehabt hat. Desweiteren hätte er sich mit anderen Eigentümern unterhalten, die hätten nichts einzuwenden gehabt.

Wie ist den nun hier die Rechtslage? Hätte er alle Eigentümer des Hauses fragen müssen? Braucht er die Einwillung schriftlich? Es stört uns schon, dass einfach 3 Reihen mehr gelegt wurden sind. Wir schauen nun direkt darauf und das Gesamtbild vom Haus leidet dadurch auch.

Über eine hilfreiche Antwort wären wir dankbar. Wir haben zwar schon im netz nachgeschaut,verstehen aber die erklärungen nicht immer ganz.

Besten Dank im voraus.

WOHNRECHT, Eigentum
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