Inventar der Wohnung bei lebenslangen Wohnrecht.?

2 Antworten

Was ging Textgenau ans Tierheim? Nur die Immobilie oder auch das restliche Vermögen/Besitz?

Alles was du nachweisen kannst, das es deins ist ist deines, darüber hinaus alle was du zur normalen Haushaltsführung brauchst(die Waschmaschine) auch wenn sie nachweislich vom Erblasser angeschafft wurde. Was darüber hinaus dem Erblasser gehörte, gehört zum Erbe, also auch der Van Gogh, den wirst du also abgeben müssen.

Also ja, du mußt ggf. die Erben in die Wohnung lassen zur Sicherung des Erbes. Du solltest zwingend eine Inventarliste anlegen, was deines ist(möglichst mit Nachweis-Rechnung).

Der Erbe ist EIGENTÜMER.

Von der Wohnung und vom Hausrat.

Außer natürlich von den Dingen, die Du nachweislich selbst angeschaft hast.

Als Eigentümer kann man die Herausgabe seine Sachen verlangen, klar.

Und man darf selbstverständlich auch sein Eigentum begutachten, muss sich dafür aber rechtzeitig anmelden.


berlina76  27.02.2021, 12:08

Nein, nicht vom ganzen Hausrat. Alle Gegenstände, die man zum führen des Haushaltes braucht verbleiben im Besitz des Lebensgefährten. Zum Teil, weil sich kaum nachweisen lässt, wer was gekauft hat, aber auch um dem hinterbliebenem ein normales Leben zu ermöglichen. Also Waschmaschine, Bett, Schrank, Kaffemaschine bleiben. Der Goldschmuck, die Bilder müssen abgegeben werden, wenn sie dem Erblasser gehörten.