Kann jemand, dem ein Wohnrecht für eine Wohnung eingeräumt wurde, dort (mit Zust. des Eigent.) Umbaumaßnahmen durchführen UND diese selbst steuerlich absetzen?
Kann er die Kosten z. B. selbst als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
WOHNRECHT,
Absetzbarkeit