Wohnrech - Branntschutz?

3 Antworten

Die Gebäudeversicherung bezahlt bei Feuer (Ausnahme : der eigene Vorsatz). Achtung : "reine Rauchschäden" (d.h. ohne offenes Feuer) sind nicht in allen Policen enthalten. Das könnte bei diesem Sachverhalt wichtig werden.

Zudem würde die Privathaftpflichtversicherung der Dame einspringen (falls vorhanden). Hier wird allerdings nur der Zeitwert ersetzt.

Optimal : ihr habt eine sehr gute Gebäudeversicherung un die Dame hat eine sehr gute Privathaftpflichtversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde vielleicht auch mal versuchen, die Situation zu ändern. Ich habe schon manchmal den Herd abklemmen lassen bei älteren Personen, stattdessen Essen auf Rädern bestellt und eine Microwelle angeschafft.

Es kommt natürlich auf den Zustand der Dame an. Vielleicht bekommt Ihr heraus, wer die Angehörigen sind, oder Ihr wendet Euch an den sozialpsychiatrischen Dienst.

Eure Versicherung würde zahlen, was für ein Blödsinn!

IHR habt das ja NICHT verschuldet!

Und PS:

Erzieht doch die ältere Dame!

Wenn ihr den Rauchmelder hört, dann ruft doch die Feuerwehr. Spätestens nach der ersten Rechnung wird die Dame dann hoffentlich besser aufpassen.


Mona0802 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 21:42

Erst einmal Danke an alle.
Ihre Kinder wissen Bescheid, unternehmen auch nichts. Die Antwort war: meine Mutter geht nicht ins Pflegeheim/ sie wird in dieser Wohnung sterben.
von uns aus, doch so lange sie lebt gilt das Wohnrecht. Das heißt wir sind verantwortlich für die außen Wände.
nur wenn es doch einmal zum Brand kommen sollte, was wir nicht hoffen sind diese mit angegriffen. Sowie auch die Fenster.
Versicherung kommt nicht auf. Muss sie eine Versicherung abschließen wo unsere Sachen mit versichert sind (außen Wände u. Fenster sowie Haustür) und welche Versicherung wäre das