Ich habe ein lebenslanges Wohnrecht, kann ich das bei einer Versteigerung verlieren?

3 Antworten

Der Eintrag ins Grundbuch ist maßgeblich dafür, ob das Wohnrecht bei einer Zwangsversteigerung erhalten bleibt oder nicht.

Steht das Wohnrecht an erster Stelle, kann es durch den neuen Eigentümer nicht aufgehoben werden.

Meist ist es aber so, dass jede Bank darauf besteht, dass die Hypothek an erster Stelle ins Grundbuch eingetragen wird. Denn sobald der Eigentümer nicht mehrzahlungsfähig ist, kann die Bank eine Zwangsversteigerung veranlassen.

Ein Wohnrecht, das im Grundbucheintrag an zweiter Stelle zur Grundschuld steht, erlischt dann, wenn die Zwangsversteigerung vollzogen wurde.

  1. Du musst aufpassen, dass Dein Wohnrecht im ersten Rang bleibt. Also keinen Rangrücktritt erklären.

  2. Sollte es mal zu einer Zwagsversteigerung kommen, wirst Du "mitversteigert." Also Dein Wohnrecht bleibt bestehen.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102593-erlischt-das-wohnrecht-bei-einer-zwangsversteigerung

Wichtig ist eben, dass Dein recht vor einer finanzierenden Bank bleibt.

Aber weil eine Bank das kaum akzeptieren wird, ist mit Deinem Wohnrecht der Verkauf auch praktisch unmöglich.


Gaenseliesel  09.02.2015, 19:42

wirst Du "mitversteigert."

;-))) super Formulierung ! hoffentlich bekommt die Fragestellerin jetzt keine angst, unfreiwillig einem fremden Familienverbund zugeordnet zu werden. K.

wfwbinder  09.02.2015, 20:50
@Gaenseliesel

Im Ohnsorgtheater gab es mal "Der verkaufte Großvater."

Ich denke aber die Fragerin wird die Formulierung, auch wegen der Anführungszeichen, schon richtig verstehen.

Gaenseliesel  09.02.2015, 21:19
@wfwbinder

ja klar, ich fand die Formulierung nur lustig :-)))) wäre ein ausbaufähiger Stoff für eine Verfilmung - ich lache doch so gern !!!