Lebenslanges Wohnrecht und Demenz?

2 Antworten

Danke für die Information

Das Wohnrecht hat mit der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ja nichts zu tun.

Ich bin mir sicher, daß kein Pflegeheim die Mutter gegen ihren Willen aufnehmen wird, es sei denn, daß ein vom Gericht bestellter Betreuer das mit Zustimmung des Gerichts anordnet. Deine Vorsorgevollmacht wird nicht ausreichen.

Was dann mit dem Haus geschieht ist die zweite Sache. Zwingen dazu, das Wohnrecht aufzugeben kannst Du die Mutter nicht. Es ist ohnehin die Frage, ob ein in solchen Fällen notwendigerweise zu beauftragender Notar bereit wäre die Erklärungen einer offenkundig dementen Person zu beurkunden.

So bleiben denn nur 2 Möglichkeiten:

Entweder wird für den Verzicht ein Betreuer mit Zustimmung des Amtsgerichts tätig. Der würde dann allerdings von Dir verlangen, daß Du den Wert des Wohnrechts an die Mutter zahlst.

Oder aber, man würde bei einem Heimaufenthalt das Haus vermieten und die Miete der Mutter zugute kommen lassen.


nstevsen  18.10.2023, 17:09

Ja, genau. Du kannst deine Mutter nicht gegen ihren Willen in ein Pflegeheim bringen. Es muss der Fall sein, dass du ihr nicht helfen kannst, zum Beispiel aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen. Das ist in der Regel ein komplexes Verfahren, bei dem sowohl die Familie als auch der Patient geprüft werden. Aber manchmal kann es besser sein, als zu Hause zu leben. Ein Freund von mir hat seine Großmutter in die beste neurologische Klinik https://alternativeparkinson.org/ der Stadt gebracht, und sie lebt in der Nähe mit neuen Freunden. Aber jeder zieht es vor, seine letzten Jahre zu Hause zu verbringen und seine Erinnerungen zu genießen. Und das muss respektiert werden.

Snooopy155  19.02.2019, 10:52

Wer soll denn das Haus vermieten? Die Mutter hat doch nur das Wohnrecht und nicht den Nießbrauch. Und der Sohn kann es nicht vermieten, solange das Wohnrecht für die Mutter besteht.

Aber man könnte versuchen per Gericht das Wohnrecht aufheben zu lassen, da die Mutter durch ihr Verhalten die Bausubstanz des Gebäudes massiv schädigt.

FWirs 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 11:06
@Snooopy155

Das war der Hintergedanke den ich hatte.. Ich gebe das mal an einen Anwalt weiter. Danke für die Antworten bisher.

Privatier59  19.02.2019, 11:28
@Snooopy155

Für ein Gerichtsverfahren müsste die Mutter prozeßfähig sein, was bei Demenz zweifelhaft ist. Der Fragesteller wiederum kann nicht gleichzeitig als Partei und Parteivertreter der Gegenseite auftreten, auch mit Vorsorgevollmacht nicht. Damit müßte ohnehin eine Betreuerbestellung angeregt werden.

Das mit der Vermietung wiederum ließe sich, bei ausreichender Ausformulierung, unter die Vorsorgevollmacht subsumieren. Vermieterin wäre dann die Mutter.

Snooopy155  19.02.2019, 18:06
@Privatier59

Aber das genau schließt ds Wohnrecht ja aus - eine Weitervermietung durch den Wohnrechtsinhaber.