Lebenslanges Wohnrecht und Demenz?
Hallo,
ich habe vor 15 Jahre mein Elternhaus geerbt und meiner Mutter notariell ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Nun hat meine Mutter vor 2 Jahren Demenz attestiert bekommen mit einer Pflegestufe 3.
Seit ca. 1,5 Jahren hatte sie 4 Unfälle im Haus (gestürzt usw.) und sie ignoriert z.B. auch das das Haus einigermaßen beheizt u.o. gelüftet werden muss (Untergeschoß usw.), weshalb es zu Schimmelflecken in verschiedenen Zimmern kam.
Der Abschuss war das sie Tücher usw. durch die Toilette entsorgen wollte weshalb der Kanaldienst anrücken musste nachdem der Keller in Wasser lag.
Auf diese Situation angesprochen erhalte ich nur Abwehr und sie möchte nichts derlei wissen da sie beratungsresistent und nicht einsichtig ist. Eigentlich ist das Haus auch zu groß für Sie. Ich habe auch die Vorsorgevollmacht für meine Mutter.
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit aufgrund der möglichen Gefahren und Schäden die durch ihre Krankheit für Sie als auch das Haus verursacht werden können (und schon passierten), sie in eine Pflegeeinrichtung unterbringen zu lassen obwohl dieses Wohnrecht besteht? Muss ich als Hausbesitzer Risiken dieser Art tolerieren?
Welche Möglichkeiten gäbe es?
Danke
2 Antworten
Danke für die Information
Das Wohnrecht hat mit der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ja nichts zu tun.
Ich bin mir sicher, daß kein Pflegeheim die Mutter gegen ihren Willen aufnehmen wird, es sei denn, daß ein vom Gericht bestellter Betreuer das mit Zustimmung des Gerichts anordnet. Deine Vorsorgevollmacht wird nicht ausreichen.
Was dann mit dem Haus geschieht ist die zweite Sache. Zwingen dazu, das Wohnrecht aufzugeben kannst Du die Mutter nicht. Es ist ohnehin die Frage, ob ein in solchen Fällen notwendigerweise zu beauftragender Notar bereit wäre die Erklärungen einer offenkundig dementen Person zu beurkunden.
So bleiben denn nur 2 Möglichkeiten:
Entweder wird für den Verzicht ein Betreuer mit Zustimmung des Amtsgerichts tätig. Der würde dann allerdings von Dir verlangen, daß Du den Wert des Wohnrechts an die Mutter zahlst.
Oder aber, man würde bei einem Heimaufenthalt das Haus vermieten und die Miete der Mutter zugute kommen lassen.
Ja, genau. Du kannst deine Mutter nicht gegen ihren Willen in ein Pflegeheim bringen. Es muss der Fall sein, dass du ihr nicht helfen kannst, zum Beispiel aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen. Das ist in der Regel ein komplexes Verfahren, bei dem sowohl die Familie als auch der Patient geprüft werden. Aber manchmal kann es besser sein, als zu Hause zu leben. Ein Freund von mir hat seine Großmutter in die beste neurologische Klinik https://alternativeparkinson.org/ der Stadt gebracht, und sie lebt in der Nähe mit neuen Freunden. Aber jeder zieht es vor, seine letzten Jahre zu Hause zu verbringen und seine Erinnerungen zu genießen. Und das muss respektiert werden.
Das war der Hintergedanke den ich hatte.. Ich gebe das mal an einen Anwalt weiter. Danke für die Antworten bisher.
Für ein Gerichtsverfahren müsste die Mutter prozeßfähig sein, was bei Demenz zweifelhaft ist. Der Fragesteller wiederum kann nicht gleichzeitig als Partei und Parteivertreter der Gegenseite auftreten, auch mit Vorsorgevollmacht nicht. Damit müßte ohnehin eine Betreuerbestellung angeregt werden.
Das mit der Vermietung wiederum ließe sich, bei ausreichender Ausformulierung, unter die Vorsorgevollmacht subsumieren. Vermieterin wäre dann die Mutter.
Aber das genau schließt ds Wohnrecht ja aus - eine Weitervermietung durch den Wohnrechtsinhaber.
Wer soll denn das Haus vermieten? Die Mutter hat doch nur das Wohnrecht und nicht den Nießbrauch. Und der Sohn kann es nicht vermieten, solange das Wohnrecht für die Mutter besteht.
Aber man könnte versuchen per Gericht das Wohnrecht aufheben zu lassen, da die Mutter durch ihr Verhalten die Bausubstanz des Gebäudes massiv schädigt.