Bedeutet Mitnutzung der Nebengebäude beim dinglichen Wohnrecht dass der Eigentümer diese ebenfalls nutzen darf?

1 Antwort

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Ein Wintergarten ist kein Nebengebäude, sondern Teil der Wohnung, wenn er so wie von Dir beschrieben ausgeführt ist.

Anders wäre es, wenn der Wintergarten ein eigenständiges Gebäude im Garten wäre.

Erkundige Dich doch mal bezüglich der Klassifizierung beim zuständigen Bauamt, um das definitiv zu klären.