Wer zahlt Instandhaltungskosten? Eltern überschreiben Haus dem Kind und haben Wohnrecht?
Die Eltern überschreiben dem Kind zu Lebzeiten das Haus und Euro 100.000,-- und räumen sich ein lebenslanges Wohnrecht ein. In Zukunft fallen Kosten für das Haus an. Hausnebenkosten und Instandhaltungskosten. Wer muss welche Kosten bezahlen. Eltern=Hausnebenkosten, da sie darin wohnen und Kind=Instandhaltungskosten, da Eigentümer? Wer hat Rat?
1 Antwort
Nur zur sicherheit, wurde ein Wohnrecht eingeräumt, oder der Niessbrauch? Da gäbe es ggf. einen Unterschied.
Wohnrecht = Alle Kosten trägt der Hauseigentümer, mit ausnahme der Sachen, die auf einen Mieter umgelegt werden können, aber ohne die Sachen (Großreparaturen, Sanierungen), die zu einer Mieterhöhungen führen könnten. Das müßte der Eigentümer machen ohne etwas fordern zu können.
Niessbrauch = Hier könnte es sein, das die Reparatur vom Niessbraucher, oder vom Eigentümer zu erledigen wären. Das müßte im Vertrag geregelt sein.