Wohnung per gericht an frau zugeteilt?

2 Antworten

Nein. Allerdings kannst du auch die Mietzahlung verweigern, bzw. deine Anteilige Miete mit Unterhaltsansprüchen verrechnen.

Zudem währe auf Dauer eine Klärung mit dem Vermieter nötig, das die Wohnung auf deine Frau umgeschrieben wird, denn solange du mit im Mietvertrag stehst, haftest du für eventuelle Mietausfälle, falls deine Frau die Miete nicht zahlt. Das solltest du ab April in Angriff nehmen, wenn das Kontaktverbot aufgehoben wird.

Solltest du noch Sachen in der Wohnung haben, Liste schreiben und Herausgabe verlangen.

Nein, natürlich nicht!

Da die Wohnung der Frau zugeteilt wurde, hast Du dort nichts mehr zu suchen.


Sui1809 
Beitragsersteller
 04.01.2023, 11:31

Ja aber ich stehe noch im mietvertrag frage ist darf ich die wohnung betreten nach dem kotaktverbot weil ich ja nachwievor im mietvetrag stehe .nicht übernachten einfavh in die wohnung eintreten

berlina76  04.01.2023, 12:29
@Sui1809

An stelle der Frau würd ich bei solcher Ankündigung die Schlösser tauschen.

Alarm67  04.01.2023, 17:30
@Sui1809

Nein, darfst Du trotzdem nicht.

Ist das so schwer zu verstehen?

Die Wohnung wurde Deiner Frau zugeteilt, gerichtsfest!

Wenn ich die Frau wäre, hätte ich dieses Urteil dem Vermieter vorgelegt und einen neuen MV geschlossen, ohne dich als Mieter.

Und das das Kontaktverbot irgendwann endet, ist eine andere Geschichte, hat damit nichts zu!

Sui1809 
Beitragsersteller
 04.01.2023, 17:59
@Alarm67

Ich stell meine frage hier weil mein anwalt etwas ganz anderes behauptet . Er meint ich kann die wohnung betreten aber nicht dort wohnen bleiben und was due sache des mietvertrags angeht sie entlässt mich nicht daraus .bevor man ao dumme sachen schreibt frägt man davor sind hier alles nur hobbyanwälte