Wohnung per gericht an frau zugeteilt?
Hallo aktuell stehen wir gemeinsam im Mietvertrag. Das gericht hat der frau die wohnung zugeteilt es herscht ein kontaktverbot was am 1.4 endet . Wenn der kontaktverbotet endet darf ich die wohnung betreten obwohl sie der frau zugewiesen worden ist aber ich im Mietvertrag noch stehe . Bitte keine moralischen antworten nur das rechtliche bitte danke
2 Antworten
Nein. Allerdings kannst du auch die Mietzahlung verweigern, bzw. deine Anteilige Miete mit Unterhaltsansprüchen verrechnen.
Zudem währe auf Dauer eine Klärung mit dem Vermieter nötig, das die Wohnung auf deine Frau umgeschrieben wird, denn solange du mit im Mietvertrag stehst, haftest du für eventuelle Mietausfälle, falls deine Frau die Miete nicht zahlt. Das solltest du ab April in Angriff nehmen, wenn das Kontaktverbot aufgehoben wird.
Solltest du noch Sachen in der Wohnung haben, Liste schreiben und Herausgabe verlangen.
Nein, natürlich nicht!
Da die Wohnung der Frau zugeteilt wurde, hast Du dort nichts mehr zu suchen.
Nein, darfst Du trotzdem nicht.
Ist das so schwer zu verstehen?
Die Wohnung wurde Deiner Frau zugeteilt, gerichtsfest!
Wenn ich die Frau wäre, hätte ich dieses Urteil dem Vermieter vorgelegt und einen neuen MV geschlossen, ohne dich als Mieter.
Und das das Kontaktverbot irgendwann endet, ist eine andere Geschichte, hat damit nichts zu!
Ich stell meine frage hier weil mein anwalt etwas ganz anderes behauptet . Er meint ich kann die wohnung betreten aber nicht dort wohnen bleiben und was due sache des mietvertrags angeht sie entlässt mich nicht daraus .bevor man ao dumme sachen schreibt frägt man davor sind hier alles nur hobbyanwälte
Ja aber ich stehe noch im mietvertrag frage ist darf ich die wohnung betreten nach dem kotaktverbot weil ich ja nachwievor im mietvetrag stehe .nicht übernachten einfavh in die wohnung eintreten