Mein jüngerer Bruder hat das Haus der Mutter geerbt. Der Schwester wurde das lebenslange Wohnrecht in diesem Haus per Testament zugeschrieben, womit dieser Bruder auch einverstanden ist. Der zweite Bruder verlangt, dass ihm der Bruder, der das Haus geerbt hat, seinen Pflichtteil ausbezahlt.Hat der zweite Bruder das Recht dazu, solange die Schwester das Wohnrecht in Anspruch nimmt?
Alle drei Geschwister erben noch Ackerland mit dem dieser Pflichtteil bezahlt werden könnte. Der zweite Bruder hat allerdings keinen Pflichtteil für das Haus der Vaters bezahlt, sondern nur einen kleinen Betrag von 11.000 DM. Außerdem hat er zu Lebzeiten des Vaters etliche Zuschüsse und Ausstattungen erhalten und zwar seit 1975. Kann dafür noch ein Ausgleich verlangt werden, der seinen Pflichtteil schmälern könnte?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!