Was tun, lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch/oder einfach Rückforderungsrecht nachträglich eintragen?
Wir möchten gesichertes Wohnrecht oder Nießbrauch, ggfs.nachträglich Rückforderungsrecht mit unserem ehemaligen Haus beim Sohn eintragen lassen. Sohn hat Immob.mit Restschuld 160 tsd. gekauft, Hauswert 350 tsd.-Wir leben weiterhin im Haus, halten alles Instand und zahlen alle Kosten mit Mietanteil.
Wir möchten nur im Fall der Fälle abgesichert sein, sollte dem Sohn etwas passieren zb.- auch hat er ein uneheliches Kind. Natürlich möchten wir die möglichst keine Steuer zahlen, warum auch? Ein Notar/Steuerberaterinfo wäre hierbei wünschenswert, um die Angelegenheit auch entsprechend zu versiegeln. Mail: Industriepartner@gmx.de
1 Antwort
Was die Steuerfreiheit betrifft ist die Sache zu spät. Ein Vorbehaltsnießbrauch wäre steuerfrei gewesen. Der Zuwendungsnießbrauch im Nachhinein ist es nicht, natürlich ist dabei der Schenkungsteuerfreibetrag zu berücksichtigen.
Ist der Sohn überhaupt mit diesem Plan einverstanden? Ohne den läuft nämlich nichts.
Es läuft auch nichts ohne Notar und der wird nicht kostenfrei arbeiten. Ebensowenig wie der Steuerberater den man die Sache erst einmal durchrechnen lassen sollte.
Da sollte sich besser ein Steuerberater vor Ort Gedanken machen.
Wir haben eine interne Vereinbarung bislang.Die Kosten sind uns bewußt, jedoch zum Thema Steuer sind wir doch jetzt überrascht, der Vorbehaltsnießbrauch war uns nie bewußt, trotzdem wir ja eine Notarin beim Kaufvertrag hatten und dies erläuterten! Im Nachhinein war die Person auch schwach, aber teuer. Der Schenkungssteuerfreibetrag ist wohl auch nicht hoch?
Wir haben eine interne Vereinbarung mit dem Sohn bislang, steht auch nichts im Weg. Die Kosten sind uns sicherlich bewußt und auch unproblematisch, jedoch zum Thema Steuer sind wir doch jetzt überrascht, der Vorbehaltsnießbrauch war uns nie bewußt, trotzdem wir eine Notarin beim Kaufvertrag hatten und dies auch erläuterten! Im Nachhinein war die Person auch schwach und dafür teuer. Der Schenkungssteuerfreibetrag ist wohl auch nicht hoch? Was bleibt da jetzt nun zu tun? Gerne warten wir auf ein rechtskräftigen Vorschlag/Angebot.