Kann man innerhalb der EU zwei Hauptwohnsitze haben?

4 Antworten

Man kann in D nur dann einen Nebenwohnsitz haben, wenn man in D auch einen Hauptwohnsitz hat- Wohnsitze im Ausland zählen dabei nicht mit! (§12 MRRG)

Natürlich könnt Ihr zwei Wohnsitze haben.

Länderübergreifend ist Haupt- oder Nebenwohnsitz völlig egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

2 Anmeldungen sind erlaubt, aber es kann nur einen Hauptwohnsitz geben

Es kann immer nur einen Hauptwohnsitz geben. Jeder weitere ist ein Zweitwohnsitz.