Kann man innerhalb der EU zwei Hauptwohnsitze haben?
Mein Freund und ich haben eine ETW in Deutschland und eine Wohnung in Italien. Wir sind mal hier und mal dort, da er Rentner ist, ich aber noch hier in Deutschland arbeite. Sind 2 Anmeldungen erlaubt?
4 Antworten
Man kann in D nur dann einen Nebenwohnsitz haben, wenn man in D auch einen Hauptwohnsitz hat- Wohnsitze im Ausland zählen dabei nicht mit! (§12 MRRG)
Natürlich könnt Ihr zwei Wohnsitze haben.
Länderübergreifend ist Haupt- oder Nebenwohnsitz völlig egal.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
2 Anmeldungen sind erlaubt, aber es kann nur einen Hauptwohnsitz geben
In Italien gibt es aber keinen Nebenwohnsitz und in Deutschland muss es der Hauptwohnsitz bleiben. Also müssten wir 2 Hauptwohnsitze anmelden.
Es kann immer nur einen Hauptwohnsitz geben. Jeder weitere ist ein Zweitwohnsitz.