Hallo.Wir haben das Haus des Onkels geerbt (220qm Haupthaus & 70qm Hinterhaus).Das Hinterhaus ist mit einem Wohnrecht belegt. Der Herr ist 84 und geht durch den Seiteneingang in seine Wohnung. Er betritt das Haupthaus zu keiner Zeit und hat nach Notarvertrag dafür auch keine Nutzungsrechte.

Ich schätze den Wert des gesamten Objektes auf etwa 150.000 Euro. Da wir nicht unerheblich demnächst Erbschaftssteuer zahlen müssen und wir einen Großteil der Renovierungen unseres 1. Hauses und jetzt in diesem geerbten Haus des Onkels auf Konsumkredite genommen haben, würden wir diese gerne auf dieses Haus aufnehmen. Wir dachten da an 100.000 €.

Ich habe jetzt bei mehreren Vermittlern angefragt und hatte dort auch eindeutige Skizzen sowie den Notarvertrag sowie das Grundbuch vorgelegt, es winken aber alle ab, mit dem Verweis, das auf Grund des Wohnrechtes keine Beleihung möglich ist.

Der Herr bewohnt allerdings noch nicht mal 1/4 des Wohnraumes und selbst im Versteigerungsfalle hätte der neue Besitzer mit dem Wohnrecht keine große Last. Man begegnet dem 84 jährigen Herrn wenn überhaupt im Innenhof wenn man in den Garten möchte. Das Haus kann doch deswegen nicht als Wertlos dargestellt werden.

Wer kann helfen?

Liebe Grüße

Jürgen