Mein Lebenspartner ist geschieden und hat vor über 20 Jahren ein MFH mit 3 Wohneinheiten (2 gleichgroße und 1 kleine) mit seiner damaligen Frau gekauft. Seit 4 Jahren ist er geschieden, das Haus gehört noch immer beiden. 1 große und 1 kleine Wohneinheit ist an Studenten vermietet und eine WE bewohnen mein Partner und ich. Mein Partner möchte, wenn ihm etwas zustößt, dass ich in der Wohnung bleiben kann - also ein Wohnrecht bis zu meinem Lebensende habe (lfd. Kosten etc. werden wir noch klären). Frage: Muss der andere Eigentümer zustimmen oder kann mein Partner das alleine für seine Wohnhaushälfte (bzw. nur für eine Wohnung) im Grundbuch bzw. notariell eintragen lassen? Eine Tochter erbt das Haus.